Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 6 bis 8 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit bis 2 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dBezeichnung neu ↺ 2013
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 2 bis 4 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 4 bis 6 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 8 bis 10 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 10 bis 12 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 12 bis 14 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 14 bis 16 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 16 bis 18 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 18 bis 20 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 20 bis 22 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 22 bis 24 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 80.000 Einheiten bis unter 90.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2014-97ZE2014-98Neu←8-810.822013⚖ 1
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 90.000 Einheiten bis unter 100.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2014-97ZE2014-98Neu←8-810.822013⚖ 1
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 60.000 Einheiten bis unter 70.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2014-97ZE2014-98Neu←8-810.822013⚖ 1
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 70.000 Einheiten bis unter 80.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2014-97ZE2014-98Neu←8-810.822013⚖ 1
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 50.000 Einheiten bis unter 60.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2014-97ZE2014-98Neu←8-810.822013⚖ 1
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 45.000 Einheiten bis unter 50.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2014-97ZE2014-98Neu←8-810.822013⚖ 1
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 35.000 Einheiten bis unter 40.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2014-97ZE2014-98Neu←8-810.822013⚖ 1
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 40.000 Einheiten bis unter 45.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2014-97ZE2014-98Neu←8-810.822013⚖ 1
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Thrombozytenkonzentrat: 6 bis unter 8 ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE94.04ZP: ZP33.04Wird →8-800.g52015⚖ 3
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Thrombozytenkonzentrat: 88 bis unter 96 ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE94.25ZP: ZP33.25Wird →8-800.gr, 8-800.gs2015⚖ 3
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Erythrozytenkonzentrat: 80 TE bis unter 88 TEEinmalkodeZE: ZE107.11ZP: ZP38.11⚖ 3
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Apherese-Thrombozytenkonzentrat: 86 bis unter 94 Apherese-ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE84.25ZP: ZP30.25Wird →8-800.fr2015⚖ 3
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Apherese-Thrombozytenkonzentrat: 6 bis unter 8 Apherese-ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE84.06ZP: ZP30.06Wird →8-800.f52015⚖ 3
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Apherese-Thrombozytenkonzentrat: 58 bis unter 64 Apherese-ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE84.21ZP: ZP30.21Wird →8-800.fm2015⚖ 3
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Erythrozytenkonzentrat: 56 TE bis unter 64 TEEinmalkodeZE: ZE107.08ZP: ZP38.08⚖ 3
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Erythrozytenkonzentrat: 88 TE bis unter 104 TEEinmalkodeZE: ZE107.12ZP: ZP38.12⚖ 3
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Thrombozytenkonzentrat: 8 bis unter 10 ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE94.05ZP: ZP33.05Wird →8-800.g62015⚖ 3
Anwendung eines Klammernahtgerätes: Lineares Klammernahtgerät, laparoskopisch oder thorakoskopisch, für die intrathorakale oder intraabdominale AnwendungZusatzkode
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-690.02013⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-690.12013⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-690.02013⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-690.02013⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-690.02013⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-690.02013⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-690.12013⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-690.12013⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-690.12013⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-690.12013⚖ 1
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 12 Stunden pro Tag: An 6 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag: An 7 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag: An 6 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 12 Stunden pro Tag: An 4 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 1 Tag pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 2 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 3 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 4 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 5 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-641.12013
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-641.02013
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-641.02013
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-641.02013
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-641.02013
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-641.02013
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-641.12013
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-641.12013
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-641.12013
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dNeu←9-641.12013
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: bis 2 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dBezeichnung neu ↺ 2013
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Andere Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen: Sechs oder mehr Mittelfuß- und/oder ZehenstrahlenZusatzkode
Andere Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelhand- und/oder Fingerstrahlen: Sechs oder mehr Mittelhand- und/oder FingerstrahlenZusatzkode
Andere Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen: Vier Mittelfuß- und/oder ZehenstrahlenZusatzkode
Andere Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelhand- und/oder Fingerstrahlen: Drei Mittelhand- und/oder FingerstrahlenZusatzkode
Andere Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelhand- und/oder Fingerstrahlen: Vier Mittelhand- und/oder FingerstrahlenZusatzkode
Andere Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelhand- und/oder Fingerstrahlen: Zwei Mittelhand- und/oder FingerstrahlenZusatzkode
Andere Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen: Drei Mittelfuß- und/oder ZehenstrahlenZusatzkode
Andere komplexe Rekonstruktionen der Wirbelsäule: Wachstumslenkende Epiphyseodese durch Klammern aus einer Form-Gedächtnis-Legierung [Shape Memory Alloy (SMA)-Staples]: 8 Klammern