Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 18 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 12 bis 18 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: Mehr als 12 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A1 (Regelbehandlung)nur § 17d
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A2 (Intensivbehandlung)nur § 17d
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A3 (Rehabilitative Behandlung)nur § 17d
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A4 (Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker)nur § 17d
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A5 (Psychotherapie)nur § 17d
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A6 (Tagesklinische Behandlung)nur § 17d
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 20 bis 22 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17d
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 22 bis 24 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17d
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 24 bis 26 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17d
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 26 bis 28 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17d
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 32 bis 34 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17d
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 30 bis 32 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17d
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dHinweis
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: bis 2 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dBezeichnung neu ↺ 2013
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 32 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dBezeichnung neu ↺ 2013
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dBezeichnung neu ↺ 2013
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: bis 2 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dBezeichnung neu ↺ 2013
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: bis 2 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dBezeichnung neu ↺ 2013
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 20 bis 22 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 22 bis 24 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 32 bis 34 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit bis 2 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dBezeichnung neu ↺ 2013
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 2 bis 4 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 4 bis 6 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 6 bis 8 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 8 bis 10 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d