OPS-301 2014

Operationen- und Prozedurenschlüssel

Zusätzlich nach Bedeutung gesucht

8-826.0j
Doppelfiltrationsplasmapherese (DFPP): Ohne Kryofiltration: 22 bis 23 DoppelfiltrationsplasmapheresenZE: ZE36.19
8-826.1j
Doppelfiltrationsplasmapherese (DFPP): Mit Kryofiltration: 22 bis 23 DoppelfiltrationsplasmapheresenZE: ZE36.19
8-826.1p
Doppelfiltrationsplasmapherese (DFPP): Mit Kryofiltration: 32 bis 34 DoppelfiltrationsplasmapheresenZE: ZE36.23
8-826.0m
Doppelfiltrationsplasmapherese (DFPP): Ohne Kryofiltration: 26 bis 28 DoppelfiltrationsplasmapheresenZE: ZE36.21
8-826.1n
Doppelfiltrationsplasmapherese (DFPP): Mit Kryofiltration: 29 bis 31 DoppelfiltrationsplasmapheresenZE: ZE36.22
8-826.00
Doppelfiltrationsplasmapherese (DFPP): Ohne Kryofiltration: 1 DoppelfiltrationsplasmaphereseZE: ZE36.01
8-826.01
Doppelfiltrationsplasmapherese (DFPP): Ohne Kryofiltration: 2 DoppelfiltrationsplasmapheresenZE: ZE36.02
8-826.02
Doppelfiltrationsplasmapherese (DFPP): Ohne Kryofiltration: 3 DoppelfiltrationsplasmapheresenZE: ZE36.03
8-826.03
Doppelfiltrationsplasmapherese (DFPP): Ohne Kryofiltration: 4 DoppelfiltrationsplasmapheresenZE: ZE36.04
8-826.04
Doppelfiltrationsplasmapherese (DFPP): Ohne Kryofiltration: 5 DoppelfiltrationsplasmapheresenZE: ZE36.05
9-640.03
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 18 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-640.01
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-640.02
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 12 bis 18 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-640.00
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-640.10
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-640.11
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-640.12
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: Mehr als 12 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-980.0
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A1 (Regelbehandlung)nur § 17d
9-980.1
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A2 (Intensivbehandlung)nur § 17d
9-980.2
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A3 (Rehabilitative Behandlung)nur § 17d
9-980.3
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A4 (Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker)nur § 17d
9-980.4
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A5 (Psychotherapie)nur § 17d
9-980.5
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A6 (Tagesklinische Behandlung)nur § 17d
9-614.2a
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 20 bis 22 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17d
9-614.2b
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 22 bis 24 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17d
9-614.2c
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 24 bis 26 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17d
9-614.2d
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 26 bis 28 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17d
9-614.2g
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 32 bis 34 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17d
9-614.2f
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 30 bis 32 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17d
9-614.0
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dHinweis
9-984.0
Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftig nach Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit)nur § 17dWiederkehrendNeu
9-984.1
Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftig nach Pflegestufe II (schwere Pflegebedürftigkeit)nur § 17dWiederkehrendNeu
9-984.2
Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftig nach Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit)nur § 17dWiederkehrendNeu
9-984.3
Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftig nach Pflegestufe III (H) (schwerste Pflegebedürftigkeit, Härtefall)nur § 17dWiederkehrendNeu
9-984.4
Pflegebedürftigkeit: Erfolgter Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufenur § 17dWiederkehrendNeu
8-544.0
Hochgradig komplexe und intensive Blockchemotherapie: Ein Chemotherapieblock während eines stationären Aufenthaltes45 Inklusiva⚖ 3
8-544.1
Hochgradig komplexe und intensive Blockchemotherapie: Zwei Chemotherapieblöcke während eines stationären Aufenthaltes5 Inklusiva⚖ 3
8-173.13
Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle: Pleurahöhle: 22 und mehr SpülungenEinmalkode⚖ 1
8-173.12
Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle: Pleurahöhle: 15 bis 21 SpülungenEinmalkode⚖ 1
8-173.0
Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle: LungeEinmalkodeHinweis⚖ 1
8-173.10
Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle: Pleurahöhle: 1 bis 7 SpülungenEinmalkode⚖ 1
8-173.11
Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle: Pleurahöhle: 8 bis 14 SpülungenEinmalkode⚖ 1
9-684.b
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-684.a
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-684.0
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: bis 2 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dBezeichnung neu ↺ 2013
9-684.1
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-684.2
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-684.3
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-684.4
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-684.5
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-684.6
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-684.7
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-684.8
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-664.a
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-664.b
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-664.g
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 32 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-664.c
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-664.0
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dBezeichnung neu ↺ 2013
9-664.f
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-664.1
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-664.2
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-664.3
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-654.a
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-654.b
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-654.0
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dBezeichnung neu ↺ 2013
9-654.c
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-654.1
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-654.2
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-654.3
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-654.4
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-654.5
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-654.6
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-665.a
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-665.b
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-665.0
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: bis 2 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dBezeichnung neu ↺ 2013
9-665.d
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-665.c
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-665.f
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-665.9
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-665.1
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-665.2
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17d
9-655.b
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-655.a
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-655.0
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: bis 2 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dBezeichnung neu ↺ 2013
9-655.c
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-655.1
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-655.2
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-655.3
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-655.4
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-655.5
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-655.6
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-655.7
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17d
9-685.a
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 20 bis 22 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
9-685.b
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 22 bis 24 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
9-685.g
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 32 bis 34 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
9-685.0
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit bis 2 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dBezeichnung neu ↺ 2013
9-685.1
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 2 bis 4 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
9-685.2
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 4 bis 6 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
9-685.3
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 6 bis 8 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d
9-685.4
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 8 bis 10 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17d