9-693.10 - Einzelbetreuung bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro Tag - OPS-301 2017
Einzelbetreuung bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro TagZusatzkode≤18
≤18Altersbeschränkung: bis 18 Jahre. Erhöhter Betreuungsaufwand bei Kindern und Jugendlichen (Ausnahme bis 21 bei Entwicklungsdefiziten).