9-693.10 - Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro Tag - OPS-301 2016
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro TagZusatzkode≤18
≤18Altersbeschränkung: bis 18 Jahre. Erhöhter Betreuungsaufwand bei Kindern und Jugendlichen (Ausnahme bis 21 bei Entwicklungsdefiziten).
Einzelbetreuung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro Tag (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer
46775Einzelbetreuung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro Tag (Zusatzkode)