9-671Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen≤18
≤18Altersbeschränkung: bis 18 Jahre. Behandlung von Kindern und Jugendlichen; Aufnahme unter 18 Jahren (Ausnahme bis 21 bei Entwicklungsdefiziten).
9-671.0Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag≤18
9-671.1Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 2 bis 4 Stunden pro Tag