9-670.4 - Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 12 Stunden pro Tag - OPS-301 2012
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 12 Stunden pro Tag≤18Neu
≤18Altersbeschränkung: bis 18 Jahre. Behandlung von Kindern und Jugendlichen; Aufnahme unter 18 Jahren (Ausnahme bis 21 bei Entwicklungsdefiziten).
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 12 Stunden pro Tag: An 1 Tag pro Woche≤18Neu←9-670.102011
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 12 Stunden pro Tag: An 2 Tagen pro Woche≤18Neu←9-670.112011
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 12 Stunden pro Tag: An 3 Tagen pro Woche≤18Neu←9-670.122011
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 12 Stunden pro Tag: An 4 Tagen pro Woche≤18Neu←9-670.132011
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 12 Stunden pro Tag: An 5 Tagen pro Woche≤18Neu←9-670.142011
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 12 Stunden pro Tag: An 6 Tagen pro Woche≤18Neu←9-670.152011
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 12 Stunden pro Tag: An 7 Tagen pro Woche≤18Neu←9-670.162011