9-670.2 - Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag - OPS-301 2014
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag≤18Entfällt 2015
≤18Altersbeschränkung: bis 18 Jahre. Behandlung von Kindern und Jugendlichen; Aufnahme unter 18 Jahren (Ausnahme bis 21 bei Entwicklungsdefiziten).
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 1 Tag pro Woche≤18Wird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 2 Tagen pro Woche≤18Wird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 3 Tagen pro Woche≤18Wird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 4 Tagen pro Woche≤18Wird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 5 Tagen pro Woche≤18Wird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 6 Tagen pro Woche≤18Wird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 7 Tagen pro Woche≤18Wird →9-6722015