9-640.1 - Erhöhter Behandlungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 2:1-(oder 3:1-)Behandlung - OPS-301 2010
Erhöhter Behandlungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 2:1-(oder 3:1-)Behandlung: Mindestens 1 bis 2 Stunden pro Tag
Erhöhter Behandlungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 2:1-(oder 3:1-)Behandlung: Mehr als 2 Stunden pro Tag