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8-98h.13Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst: 6 bis unter 9 Stunden

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext 8-98h.13 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge4

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-98

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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gilt über 8-98hFoKA: Konsens

Ein 50-jähriger Patient mit zerebral und ossär metastasiertem Bronchialkarzinom wird mit einer Lähmung des linken Arms und starken Rückenschmerzen stationär aufgenommen.

gilt über 8-98hFoKA: Dissens

Können die durch einen Seelsorger erbrachten Leistungen z. B. bei den OPS-Komplexkodes 8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung und 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung für die Therapiezeit berücksichtigt werden?

MD BundMD Bund: Praxisbeispiele OPS-Strukturprüfungen (8-98f)neu17.07.2026
gilt über 8-98h

Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.

Struktur- und Mindestmerkmale 8-98h nach Jahrgang12

Strukturprüfungen des MD: 8-98h.1 2024: 5 Prüfungen, davon 0 % mit nicht eingehaltenen Merkmalen — StrOPS-Bericht ↗
Merkmal (jüngste Fassung)2017–182019202020212022–26
Abteilungsübergreifend tätiges, organisatorisch eigenständiges, multiprofessionelles und auf die komplexe Palliativbehandlung spezialisiertes Team (Palliativdienst), bestehend aus ärztlichem Dienst, pflegerischem Dienst und mindestens einem Vertreter eines weiteren Bereiches: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie/Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie. Es bietet seine Leistungen zur Mitbehandlung von Patienten in einer fallführenden Abteilung an und stimmt diese mit der fallführenden Abteilung abMMMS*S
Ärztliche Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin und pflegerische Leitung durch eine Pflegefachkraft mit Nachweis einer anerkannten curricularen palliativpflegerischen Zusatzqualifikation von mindestens 160 Stunden (jeweils mit mindestens 6-monatiger Erfahrung in der spezialisierten Palliativversorgung)MMMS*S
24-stündige Erreichbarkeit und Anwesenheit bei fachlicher Notwendigkeit eines Facharztes aus dem Palliativdienst für die fallführende AbteilungM————
Durchführung eines standardisierten palliativmedizinischen Basisassessments (PBA) zu Beginn der Behandlung durch den PalliativdienstMMMMM
Erstellung eines mit der fallführenden Abteilung abgestimmten, individuellen Behandlungsplans zu Beginn der Behandlung durch den PalliativdienstMMMMM
Patientenindividuelle Verlaufsdokumentation palliativmedizinischer Behandlungsziele und Behandlungsergebnisse durch den PalliativdienstMMMMM
Aktive, ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung von Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, ggf. unter Einbeziehung ihrer Angehörigen, ergänzend zu der Behandlung der fallführenden AbteilungMM*MMM
Wöchentliche Teambesprechung des Palliativdienstes mit Anwesenheit der ärztlichen Behandlungsleitung und mindestens eines Mitglieds der Pflege des Palliativdienstes sowie mindestens eines weiteren Vertreters der an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen des Palliativdienstes pro vollständiger WocheMM*M*MM
Vorausschauende Versorgungsplanung und Koordination der Palliativversorgung z.B. durch Indikationsstellung zur Vermittlung und Überleitung zu nachfolgenden Betreuungsformen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung unter besonderer Berücksichtigung der Notfallvorausplanung, sofern erforderlichMM*MMM
Ggf. Vermittlung zu qualifizierten und kontinuierlichen Unterstützungsangeboten für AngehörigeMM*MMM
Der Zeitaufwand, der von Ärzten des Palliativdienstes, von Pflegefachkräften des Palliativdienstes und von Vertretern der oben genannten Bereiche des Palliativdienstes am Patienten sowie patientenbezogen an seinen Angehörigen/Bezugspersonen erbracht wurde, wird über den gesamten stationären Aufenthalt addiert und entsprechend kodiert. Bei simultanem Einsatz von zwei oder mehr Vertretern unterschiedlicher Berufsgruppen des Behandlungsteams werden die jeweiligen Mitarbeiterminuten aufsummiertMMM*MM
24-stündige Erreichbarkeit und bei fachlicher Notwendigkeit Anwesenheit eines Facharztes mit mindestens 6-monatiger Erfahrung in der spezialisierten Palliativversorgung, der die aktuellen Probleme der Patienten kennt. Außerhalb der werktäglichen Regelarbeitszeit muss dieser Facharzt nicht dem organisatorisch eigenständigen Team des Palliativdienstes angehören, aber mit den aktuellen Problemen der Patienten vertraut sein—MMSS*

S = Strukturmerkmal (einmal je Standort vom MD geprüft), M = Mindestmerkmal (je Fall geprüft), * = Wortlaut geändert.

▸ Änderungen im Wortlaut (9)
ab 2021Der Palliativdienst ist ein abteilungsübergreifend Abteilungsübergreifend tätiges, organisatorisch eigenständiges, multiprofessionelles und auf die komplexe Palliativbehandlung spezialisiertes Team, Team (Palliativdienst), bestehend aus ärztlichem Dienst, pflegerischem Dienst und mindestens einem Vertreter eines weiteren Bereiches: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie/Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie. Er Es bietet seine Leistungen zur Mitbehandlung von Patienten in einer fallführenden Abteilung an und stimmt diese mit der fallführenden Abteilung ab
ab 2021Ärztliche Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit Zusatzweiterbildung Zusatzbezeichnung Palliativmedizin und pflegerische Leitung durch eine Pflegefachkraft mit Nachweis einer anerkannten curricularen palliativpflegerischen Zusatzqualifikation von mindestens 160 Stunden (jeweils mit mindestens 6-monatiger Erfahrung in der spezialisierten Palliativversorgung)
ab 2019Aktive, ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung ohne kurative Intention und im Allgemeinen ohne Beeinflussung der Grunderkrankung von Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, ggf. unter Einbeziehung ihrer Angehörigen, ergänzend zu der Behandlung der fallführenden Abteilung
ab 2019Wöchentliche Teambesprechung des Palliativdienstes mit Anwesenheit der ärztlichen Behandlungsleitung und eines Mitglieds der pflegerischen Leitung oder deren Stellvertreter Pflege des Palliativdienstes sowie mindestens einem eines weiteren Vertreter Vertreters der an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen des Palliativdienstes
ab 2020Wöchentliche Teambesprechung des Palliativdienstes mit Anwesenheit der ärztlichen Behandlungsleitung und mindestens eines Mitglieds der Pflege des Palliativdienstes sowie mindestens eines weiteren Vertreters der an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen des Palliativdienstes pro vollständiger Woche
ab 2019Bedarfsgerecht vorausschauende Vorausschauende Versorgungsplanung und Koordination der Palliativversorgung z.B. durch Indikationsstellung zur Vermittlung und Überleitung zu nachfolgenden Betreuungsformen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung unter besonderer Berücksichtigung der Notfallvorausplanung Notfallvorausplanung, sofern erforderlich
ab 2019Ggf. bedarfsgerechte Vermittlung zu qualifizierten und kontinuierlichen Unterstützungsangeboten für Angehörige
ab 2020Der Zeitaufwand, der von Ärzten des Palliativdienstes, von Pflegefachkräften des Palliativdienstes und von Vertretern der oben genannten Bereiche des Palliativdienstes am Patienten sowie patientenbezogen an seinen Angehörigen/Bezugspersonen erbracht wurde, wird über den gesamten stationären Aufenthalt addiert und entsprechend kodiert kodiert. Bei simultanem Einsatz von zwei oder mehr Vertretern unterschiedlicher Berufsgruppen des Behandlungsteams werden die jeweiligen Mitarbeiterminuten aufsummiert
ab 202224-stündige Erreichbarkeit und bei fachlicher Notwendigkeit Anwesenheit eines Facharztes mit mindestens 6-monatiger Erfahrung in der spezialisierten Palliativversorgung, der die aktuellen Probleme der Patienten kennt. Außerhalb der werktäglichen (Montag bis Freitag) Regelarbeitszeit muss dieser Facharzt nicht dem organisatorisch eigenständigen Team des Palliativdienstes angehören, aber mit den aktuellen Problemen der Patienten vertraut sein

Änderungen1

2017Neu
Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst: 6 bis unter 9 Stunden
ohne Vorgänger

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