Kodeakte
Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.
Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?
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Ein 50-jähriger Patient mit zerebral und ossär metastasiertem Bronchialkarzinom wird mit einer Lähmung des linken Arms und starken Rückenschmerzen stationär aufgenommen.
Können die durch einen Seelsorger erbrachten Leistungen z. B. bei den OPS-Komplexkodes 8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung und 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung für die Therapiezeit berücksichtigt werden?
Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.
| Merkmal (jüngste Fassung) | 2017–18 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022–26 |
|---|---|---|---|---|---|
| Abteilungsübergreifend tätiges, organisatorisch eigenständiges, multiprofessionelles und auf die komplexe Palliativbehandlung spezialisiertes Team (Palliativdienst), bestehend aus ärztlichem Dienst, pflegerischem Dienst und mindestens einem Vertreter eines weiteren Bereiches: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie/Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie. Es bietet seine Leistungen zur Mitbehandlung von Patienten in einer fallführenden Abteilung an und stimmt diese mit der fallführenden Abteilung ab | M | M | M | S* | S |
| Ärztliche Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin und pflegerische Leitung durch eine Pflegefachkraft mit Nachweis einer anerkannten curricularen palliativpflegerischen Zusatzqualifikation von mindestens 160 Stunden (jeweils mit mindestens 6-monatiger Erfahrung in der spezialisierten Palliativversorgung) | M | M | M | S* | S |
| 24-stündige Erreichbarkeit und Anwesenheit bei fachlicher Notwendigkeit eines Facharztes aus dem Palliativdienst für die fallführende Abteilung | M | — | — | — | — |
| Durchführung eines standardisierten palliativmedizinischen Basisassessments (PBA) zu Beginn der Behandlung durch den Palliativdienst | M | M | M | M | M |
| Erstellung eines mit der fallführenden Abteilung abgestimmten, individuellen Behandlungsplans zu Beginn der Behandlung durch den Palliativdienst | M | M | M | M | M |
| Patientenindividuelle Verlaufsdokumentation palliativmedizinischer Behandlungsziele und Behandlungsergebnisse durch den Palliativdienst | M | M | M | M | M |
| Aktive, ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung von Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, ggf. unter Einbeziehung ihrer Angehörigen, ergänzend zu der Behandlung der fallführenden Abteilung | M | M* | M | M | M |
| Wöchentliche Teambesprechung des Palliativdienstes mit Anwesenheit der ärztlichen Behandlungsleitung und mindestens eines Mitglieds der Pflege des Palliativdienstes sowie mindestens eines weiteren Vertreters der an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen des Palliativdienstes pro vollständiger Woche | M | M* | M* | M | M |
| Vorausschauende Versorgungsplanung und Koordination der Palliativversorgung z.B. durch Indikationsstellung zur Vermittlung und Überleitung zu nachfolgenden Betreuungsformen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung unter besonderer Berücksichtigung der Notfallvorausplanung, sofern erforderlich | M | M* | M | M | M |
| Ggf. Vermittlung zu qualifizierten und kontinuierlichen Unterstützungsangeboten für Angehörige | M | M* | M | M | M |
| Der Zeitaufwand, der von Ärzten des Palliativdienstes, von Pflegefachkräften des Palliativdienstes und von Vertretern der oben genannten Bereiche des Palliativdienstes am Patienten sowie patientenbezogen an seinen Angehörigen/Bezugspersonen erbracht wurde, wird über den gesamten stationären Aufenthalt addiert und entsprechend kodiert. Bei simultanem Einsatz von zwei oder mehr Vertretern unterschiedlicher Berufsgruppen des Behandlungsteams werden die jeweiligen Mitarbeiterminuten aufsummiert | M | M | M* | M | M |
| 24-stündige Erreichbarkeit und bei fachlicher Notwendigkeit Anwesenheit eines Facharztes mit mindestens 6-monatiger Erfahrung in der spezialisierten Palliativversorgung, der die aktuellen Probleme der Patienten kennt. Außerhalb der werktäglichen Regelarbeitszeit muss dieser Facharzt nicht dem organisatorisch eigenständigen Team des Palliativdienstes angehören, aber mit den aktuellen Problemen der Patienten vertraut sein | — | M | M | S | S* |
S = Strukturmerkmal (einmal je Standort vom MD geprüft), M = Mindestmerkmal (je Fall geprüft), * = Wortlaut geändert.
Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.