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8-98h.0Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst

8-98·Sonstige multimodale Komplexbehandlung

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in Subkodes
Einzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes12

8-98h.00
Bis unter 2 StundenEinmalkodeZE2026-133’26
8-98h.01
2 bis unter 4 StundenEinmalkodeZE2026-133’26
8-98h.02
4 bis unter 6 StundenEinmalkodeZE2026-133’26
8-98h.03
6 bis unter 9 StundenEinmalkodeZE2026-133’26
8-98h.04
9 bis unter 12 StundenEinmalkodeZE2026-133’26
8-98h.05
12 bis unter 15 StundenEinmalkodeZE2026-133’26
8-98h.06
15 bis unter 20 StundenEinmalkodeZE2026-133’26
8-98h.07
20 bis unter 25 StundenEinmalkodeZE2026-133’26
8-98h.08
25 bis unter 35 StundenEinmalkodeZE2026-133’26
8-98h.09
35 bis unter 45 StundenEinmalkodeZE2026-133’26
8-98h.0a
45 bis unter 55 StundenEinmalkodeZE2026-133’26
8-98h.0b
55 oder mehr StundenEinmalkodeZE2026-133’26

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-98h.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-98h mit allen Subkodes.

0,054 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 73 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2211110,065 %
1 bis unter 5 Jahre4424200,13 %
5 bis unter 10 Jahre3825130,11 %
10 bis unter 15 Jahre2413110,071 %
15 bis unter 18 Jahre12660,035 %
18 bis unter 20 Jahre2414100,071 %
20 bis unter 25 Jahre8249330,24 %
25 bis unter 30 Jahre12546790,37 %
30 bis unter 35 Jahre2471041430,73 %
35 bis unter 40 Jahre4151472681,2 %
40 bis unter 45 Jahre6232293941,8 %
45 bis unter 50 Jahre7893244652,3 %
50 bis unter 55 Jahre1.4446358094,3 %
55 bis unter 60 Jahre2.5601.2931.2677,6 %
60 bis unter 65 Jahre3.7021.9271.77511 %
65 bis unter 70 Jahre4.1642.2141.95012 %
70 bis unter 75 Jahre4.5602.4342.12613 %
75 bis unter 80 Jahre4.1622.2051.95712 %
80 bis unter 85 Jahre4.8672.4502.41714 %
85 bis unter 90 Jahre3.9321.7952.13712 %
90 bis unter 95 Jahre1.5436229214,6 %
ab 95 Jahren4291382911,3 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes’261

ZE2026-133
Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen internen Palliativdienstindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

OPS-Strukturprüfung nach § 275d SGB V’263

Abteilungsübergreifend tätiges, organisatorisch eigenständiges, multiprofessionelles und auf die komplexe Palliativbehandlung spezialisiertes Team (Palliativdienst), bestehend aus ärztlichem Dienst, pflegerischem Dienst und mindestens einem Vertreter eines weiteren Bereiches: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie/Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie. Es bietet seine Leistungen zur Mitbehandlung von Patienten in einer fallführenden Abteilung an und stimmt diese mit der fallführenden Abteilung ab
  • Das multiprofessionelle Team ist auf die komplexe Palliativbehandlung spezialisiert (Palliativdienst):
  • Das multiprofessionelle Team ist abteilungsübergreifend tätig:
  • Das multiprofessionelle Team ist organisatorisch eigenständig:
  • Ärzte:
  • Pflegepersonal:
  • Vertreter weiterer Bereiche (Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie/Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie):
  • Der Palliativdienst bietet seine Leistungen zur Mitbehandlung von Patienten in einer fallführen-den Abteilung an und stimmt diese mit der fallführenden Abteilung ab:
Ärztliche Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin und pflegerische Leitung durch eine Pflegefachkraft mit Nachweis einer anerkannten curricularen palliativpflegerischen Zusatzqualifikation von mindestens 160 Stunden (jeweils mit mindestens 6-monatiger Erfahrung in der spezialisierten Palliativversorgung)
  • Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin und mindes-tens 6-monatiger Erfahrung in der spezialisierten Palliativversorgung:
  • Pflegerische Leitung mit Nachweis einer anerkannten curricularen palliativpflegerischen Zu-satzqualifikation von mindestens 160 Stunden und mindestens 6-monatiger Erfahrung in der spezialisierten Palliativversorgung:
24-stündige Erreichbarkeit und bei fachlicher Notwendigkeit Anwesenheit eines Facharztes mit mindestens 6-monatiger Erfahrung in der spezialisierten Palliativversorgung, der die aktuellen Probleme der Patienten kennt. Außerhalb der werktäglichen Regelarbeitszeit muss dieser Facharzt nicht dem organisatorisch eigenständigen Team des Palliativdienstes angehören, aber mit den aktuellen Problemen der Patienten vertraut sein
  • Während der werktäglichen Regelarbeitszeit Erreichbarkeit und bei fachlicher Notwendigkeit Anwesenheit eines Facharztes mit mindestens 6-monatiger Erfahrung in der spezialisierten Pal-liativversorgung aus dem organisatorisch eigenständigen Team:
  • Außerhalb der werktäglichen Regelarbeitszeit muss dieser Facharzt nicht dem organisatorisch eigenständigen Team des Palliativdienstes angehören, ist aber mit den aktuellen Problemen der Patienten vertraut und durchgehend erreichbar:

Änderungen1

2017Neu
Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.