OPS-Strukturprüfung nach § 275d SGB V
Vorhandensein von speziell eingewiesenem medizinischen Personal, mindestens einem Krankenhaushygieniker und/oder einer/einem Krankenschwester/-pfleger für Krankenhaushygiene (Hygienefachkraft) unter Aufsicht eines Krankenhaushygienikers (auch in Kooperation möglich)
- Speziell eingewiesenes medizinisches Personal:
- Krankenhaushygieniker:
- Hygienefachkraft unter Aufsicht eines Krankenhaushygienikers:
Vorhandensein eines Hygieneplans
Strukturmerkmale, deren Vorliegen der Medizinische Dienst für diesen Kode prüft (Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund, LOPS). Von den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen unabhängig.