Kodeakte
Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.
Ist für den Kode 8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls die 24-stündige ärztliche Anwesenheit (auch im Bereitschaftsdienst) so zu verstehen, dass der Arzt ausschließlich für die Behandlung der Patienten der spezialisierten Behandlungseinheit (Stroke unit) zuständig ist?
Eine exklusive Zuständigkeit für die Behandlung der Patienten der spezialisierten Behandlungseinheit (Stroke unit) ist nicht erforderlich. Während der 24-stündigen ärztlichen Anwesenheit (auch im Bereitschaftsdienst) ist es zulässig, dass der Arzt der spezialisierten Behandlungseinheit noch weitere Patienten versorgt, sofern sich diese in räumlicher Nähe befinden, sodass er jederzeit für die Schlaganfallpatienten der spezialisierten Behandlungseinheit zur Verfügung steht.
Wie ist der Text "Kooperationspartner in höchstens halbstündiger Transportentfernung, unabhängig vom Transportmittel" für die Kodes aus den Bereichen 8-981 und 8-98b zu verstehen?
Wenn ein Kode aus den Bereichen 8-981 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls oder 8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls angegeben werden soll, gilt Folgendes:
Im Falle eines externen Kooperationspartners darf die Transportentfernung (Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende) nicht mehr als eine halbe Stunde betragen. Die Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende ist die Zeit, die der Patient im Transportmittel verbringt.* Das Strukturmerkmal ist erfüllt, wenn die halbstündige Transportentfernung unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels (z.B. Hubschrauber) grundsätzlich erfüllbar ist.
Wenn der Transport eines Patienten erforderlich ist und das Zeitlimit nur mit dem schnellstmöglichen Transportmittel eingehalten werden kann, muss dieses auch tatsächlich verwendet werden. Wenn ein Patient transportiert wurde und die halbe Stunde nicht eingehalten werden konnte, darf der Kode nicht angegeben werden.
Wie ist zu verstehen, dass 'der Facharzt für Neurologie im Team fest eingebunden ist und umgehend telemedizinisch am Krankenbett zur Verfügung steht'?
Die Einbindung eines Facharztes für Neurologie im Team ist zur Erfüllung der OPS-Kodes aus 8-98b (ohne und mit Anwendung eines Telekonsildienst) vor Ort erforderlich. Der Facharzt für Neurologie muss nicht ständig im Krankenhaus anwesend sein.
Lediglich die primäre neurologische Untersuchung kann telekonsiliarisch durch eine als Beratungszentrum fungierende überregionale Stroke Unit erfolgen. Die Untersuchung erfolgt dabei als Videountersuchung in Zusammenarbeit mit einem vor Ort anwesenden und in der neurologischen (Video-)Untersuchung trainierten Arzt. In der Regel findet im Telekonsil auch eine neurologische Bewertung der zerebralen Bildgebung und ggf. anderer Untersuchungsbefunde statt. Das Telekonsil wird in einem schriftlichen Befund dokumentiert.
Wie ist 'Teilnahme eines Facharztes für Neurologie an den täglichen Visiten vor Ort' zu verstehen?
An der Visite in der Klinik muss ein Neurologe mit physischer Präsenz teilnehmen. Dies kann im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit einer neurologischen Fachklinik bzw. Fachabteilung oder mit einem niedergelassenen Neurologen erfolgen.
Ist auch bei Anwendung eines Telekonsildienstes die Teilnahme eines Facharztes für Neurologie an den täglichen Visiten vor Ort erforderlich?
Die Teilnahme eines Facharztes für Neurologie an den täglichen Visiten vor Ort ist für die Erfüllung der OPS 8-98b erforderlich. Dies gilt auch bei Anwendung eines Telekonsildienstes.
Was wird unter 'Kontinuierliche strukturierte Dokumentation der Behandlungsqualität' verstanden?
Hierunter wird die Dokumentation von Behandlungsabläufen und Kurzzeit-Behandlungsergebnissen bei allen stationär behandelten Patienten mit Schlaganfall und TIA verstanden. Die Dokumentation muss sich an evidenzbasierten Kriterien für die Behandlungsqualität beim Schlaganfall orientieren. In Deutschland existieren derartige Dokumentationsmatrizen in verschiedenen Schlaganfallregistern (z.B. nach dem Muster der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schlaganfallregister).
Was bedeutet 'regionales Netzwerk' im Kriterium 'Die primäre neurologische Untersuchung erfolgt im Rahmen eines regionalen Netzwerkes durch einen Telekonsildienst einer überregionalen Stroke Unit' und worauf basiert diese Forderung?
Als regionales Netzwerk wird eine Zusammenarbeit von Kliniken in einem vertraglich geregelten Kooperationsverhältnis angesehen. Die maximale Transportentfernung für Notfalleingriffe ist bereits im OPS-Text definiert. Für die Durchführung der im OPS geforderten regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen und Qualitätsbesprechungen sowie des Bedside-Pflegetrainings in der Behandlungseinheit sollte die Entfernung von der nächstgelegenen, als Beratungszentrum fungierenden, überregionalen Stroke Unit maximal 120 Kilometer betragen.
Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?
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Kann die neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls (OPS-Kode 8-981 beziehungsweise 8-98b) bei „stroke mimics“ verschlüsselt werden?
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1. Ein Krankenhaus darf die Prozedur "Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls" kodieren, wenn seine Patienten unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels regelhaft rund um die Uhr unmittelbaren Zugang zu neurochirurgischen Notfalleingriffen sowie gefäßchirurgischen und interventionell-radiologischen Behandlungsmaßnahmen in einem kooperierenden Krankenhaus haben. 2.
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| Merkmal (jüngste Fassung) | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014–15 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019–20 | 2021–22 | 2023–27 |
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| Spezialisierte Einheit mit einem multidisziplinären, auf die Schlaganfallbehandlung spezialisierten Team mit fachlicher Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Facharzt für Innere Medizin (in diesem Fall muss im Team der neurologische Sachverstand kontinuierlich eingebunden sein) | M | M | M | M | M | M | M | M | M | S* | S* |
| Behandlung auf einer spezialisierten Einheit durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung spezialisiertes Team unter fachlicher Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Facharzt für Innere Medizin (in diesem Fall muss im Team der neurologische Sachverstand kontinuierlich eingebunden sein) mit: 24-Stunden-Monitoring von mindestens 6 der folgenden Parameter: Blutdruck, Herzfrequenz, EKG, Atmung, Sauerstoffsättigung, Temperatur, intrakranieller Druck, EEG, evozierte Potentiale. Blutdruck, Temperatur und evozierte Potentiale können auch nichtautomatisiert bestimmt werden. Das Monitoring darf nur zur Durchführung spezieller Untersuchungen oder Behandlungen unterbrochen werden. Alle Parameter müssen im Abstand von 4 Stunden oder häufiger erhoben und dokumentiert werden | M | M | M | M | M | M* | M | M | M | — | — |
| Behandlung auf einer spezialisierten Einheit durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung spezialisiertes Team unter fachlicher Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Facharzt für Innere Medizin (in diesem Fall muss im Team der neurologische Sachverstand kontinuierlich eingebunden sein) mit: 6-stündlicher (maximaler Abstand nachts 8 Stunden) Überwachung und Dokumentation des neurologischen Befundes durch einen Arzt zur Früherkennung von Schlaganfallprogression, -rezidiv und anderen Komplikationen | M | M* | M | M | M | M | M | M | M | — | — |
| Behandlung auf einer spezialisierten Einheit durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung spezialisiertes Team unter fachlicher Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Facharzt für Innere Medizin (in diesem Fall muss im Team der neurologische Sachverstand kontinuierlich eingebunden sein) mit: Durchführung einer Computertomographie oder Kernspintomographie, bei Lyseindikation innerhalb von 60 Minuten, ansonsten innerhalb von 6 Stunden nach der Aufnahme, sofern diese Untersuchung nicht bereits extern zur Abklärung des akuten Schlaganfalls durchgeführt wurde | M | M | M | M | M | M | M | M | M | — | — |
| Behandlung auf einer spezialisierten Einheit durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung spezialisiertes Team unter fachlicher Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Facharzt für Innere Medizin (in diesem Fall muss im Team der neurologische Sachverstand kontinuierlich eingebunden sein) mit: Durchführung der neurosonologischen Untersuchung der extra- und intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße zur Abklärung des akuten Schlaganfalls. Diese muss obligatorisch vor oder während des Aufenthaltes auf der spezialisierten Einheit durchgeführt werden, sofern nicht eine andere Methode der Darstellung dieser Gefäße (CT-, Kernspin- oder digitale Subtraktionsangiographie) seit Beginn der akuten Symptomatik angewandt wurde. Sie ist bei nachgewiesener primärer Blutung entbehrlich | M | M* | M | M | M | M* | M* | M | M | — | — |
| Behandlung auf einer spezialisierten Einheit durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung spezialisiertes Team unter fachlicher Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Facharzt für Innere Medizin (in diesem Fall muss im Team der neurologische Sachverstand kontinuierlich eingebunden sein) mit: ätiologischer Diagnostik und Differenzialdiagnostik des Schlaganfalls (z.B. transösophageale Echokardiographie, Hämostaseologie, Angiitisdiagnostik, EEG und andere Verfahren) im eigenen Klinikum. Sie ist bei bekannter Ätiologie entbehrlich. Spezialisierte Labordiagnostik darf auch in Fremdlabors erfolgen | M | M | M* | M | M | M | M | M* | M | — | — |
| Behandlung auf einer spezialisierten Einheit durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung spezialisiertes Team unter fachlicher Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Facharzt für Innere Medizin (in diesem Fall muss im Team der neurologische Sachverstand kontinuierlich eingebunden sein) mit: kontinuierlicher Möglichkeit zur Fibrinolysetherapie des Schlaganfalls | M | M | M | M | M | M | M | M | M | — | — |
| Behandlung auf einer spezialisierten Einheit durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung spezialisiertes Team unter fachlicher Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Facharzt für Innere Medizin (in diesem Fall muss im Team der neurologische Sachverstand kontinuierlich eingebunden sein) mit: Beginn von Maßnahmen der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie spätestens am Tag nach der Aufnahme in die Schlaganfalleinheit mit mindestens einer Behandlungseinheit pro Tag pro genannten Bereich bei Vorliegen eines entsprechenden Defizits und bestehender Behandlungsfähigkeit | M | M | M | M* | M | M | M | M | M | — | — |
| Behandlung auf einer spezialisierten Einheit durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung spezialisiertes Team unter fachlicher Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Facharzt für Innere Medizin (in diesem Fall muss im Team der neurologische Sachverstand kontinuierlich eingebunden sein) mit: unmittelbarem Zugang zu neurochirurgischen Notfalleingriffen sowie zu gefäßchirurgischen und interventionell-neuroradiologischen Behandlungsmaßnahmen (jeweils eigene Abteilung im Hause oder Kooperationspartner in höchstens halbstündiger Transportentfernung, unabhängig vom Transportmittel) | M | M | M | M | — | — | — | — | — | — | — |
| Behandlung auf einer spezialisierten Einheit durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung spezialisiertes Team unter fachlicher Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Facharzt für Innere Medizin (in diesem Fall muss im Team der neurologische Sachverstand kontinuierlich eingebunden sein) mit: unmittelbarem Zugang zu neurochirurgischen Notfalleingriffen sowie zu gefäßchirurgischen und interventionell-neuroradiologischen Behandlungsmaßnahmen (Es gibt jeweils eine eigene Abteilung im Hause oder einen Kooperationspartner, der innerhalb einer halben Stunde zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende (das ist die Zeit, die der Patient im Transportmittel verbringt) erreichbar ist. Das Strukturmerkmal ist erfüllt, wenn der Transport unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels (z.B. Hubschrauber) grundsätzlich innerhalb einer halben Stunde möglich ist. Wenn der Transport eines Patienten erforderlich ist und das Zeitlimit nur mit dem schnellstmöglichen Transportmittel eingehalten werden kann, muss dieses auch tatsächlich verwendet werden. Wenn ein Patient transportiert wurde und die halbe Stunde nicht eingehalten werden konnte, darf der Kode nicht angegeben werden.) | — | — | — | — | M | M | M | M | M* | — | — |
| 24-stündige ärztliche Anwesenheit (auch als Bereitschaftsdienst) | — | — | — | — | — | — | — | — | — | S | S |
| 24-stündige Verfügbarkeit der CT-Angiographie oder MR-Angiographie | — | — | — | — | — | — | — | — | — | S | S |
| 24-stündige Verfügbarkeit der Möglichkeit zur Rekanalisation durch intravenöse Thrombolyse am Standort des Krankenhauses | — | — | — | — | — | — | — | — | — | S | S |
| Verfügbarkeit (auch an Wochenenden und an Feiertagen) der Möglichkeit zur neurosonologischen Untersuchung der extra- und intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße | — | — | — | — | — | — | — | — | — | S | S |
| Vorhandensein einer zentralen, kontinuierlichen Erfassungsmöglichkeit folgender Parameter an allen Bettplätzen: Blutdruck, Herzfrequenz, 3-Kanal-EKG, Atmung, Sauerstoffsättigung | — | — | — | — | — | — | — | — | — | S | S |
| Verfügbarkeit (auch an Wochenenden und an Feiertagen) von Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie | — | — | — | — | — | — | — | — | — | S | S |
| Behandlung auf der spezialisierten Einheit mit: Mindestens viermaliger Erhebung pro vollendetem 24-Stunden-Intervall und Dokumentation des neurologischen Befundes durch einen Arzt zur Früherkennung von Schlaganfallprogression, -rezidiv und anderen Komplikationen. Der Abstand zwischen den einzelnen Erhebungen darf höchstens 8 Stunden betragen | — | — | — | — | — | — | — | — | — | M | M* |
| Behandlung auf der spezialisierten Einheit mit: Durchführung einer Computertomographie oder Magnetresonanztomographie, bei Indikation zur Thrombolyse oder Thrombektomie innerhalb von 60 Minuten, ansonsten innerhalb von 6 Stunden nach der Aufnahme, sofern diese Untersuchung nicht bereits extern zur Abklärung des akuten Schlaganfalls durchgeführt wurde | — | — | — | — | — | — | — | — | — | M | M |
S = Strukturmerkmal (einmal je Standort vom MD geprüft), M = Mindestmerkmal (je Fall geprüft), * = Wortlaut geändert.
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.