Kodeakte
Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.
Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?
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Wie sind die Mindestmerkmale zum Kode 8-987 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern [MRE] zu verstehen?
Dieser Kode kann für Patienten angegeben werden, bei denen eine Trägerschaft mit multiresistenten Erregern aus dem Kodebereich U80 bis U82 der ICD-10-GM festgestellt wurde und eine strikte Isolierung entsprechend den Mindestmerkmalen des Kodes erfolgte.
In den Mindestmerkmalen des Kodes 8-987 ist eine Liste von Maßnahmen angegeben, die für die Berechnung des dokumentierten durchschnittlichen Mehraufwandes von mindestens 2 Stunden herangezogen werden kann. Dabei handelt es sich um eine Beispielliste, die nicht abschließend ist. Es muss daher nicht jede der in dieser Liste angegebenen Maßnahmen durchgeführt werden. Es sind aber auch nicht alle Maßnahmen, die durchgeführt werden können, in der Liste enthalten. In die Berechnung des Aufwandes sollen die Maßnahmen eingehen, die bei dem jeweiligen Patienten im Rahmen der strikten Isolierung durchgeführt wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern unter Berücksichtigung der aktuellen Behandlungs- und Pflegestandards und der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts erfolgen muss.
Ein Patient mit nachgewiesener MRSA-Besiedelung wird isoliert und wegen abgeschlossener Behandlung seiner Grunderkrankung aus der Isolierung nach Hause entlassen. Der Nachweis von drei negativen Abstrichen erfolgt nicht.
Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.
| Merkmal (jüngste Fassung) | 2010–20 | 2021–23 | 2024–25 | 2026 | 2027 |
|---|---|---|---|---|---|
| Behandlung durch speziell eingewiesenes medizinisches Personal, in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaushygieniker und/oder der/dem Krankenschwester/-pfleger für Krankenhaushygiene (Hygienefachkraft) unter Aufsicht des Krankenhaushygienikers unter Berücksichtigung aktueller Behandlungs- und Pflegestandards | M | — | — | — | — |
| Durchführung von speziellen Untersuchungen zur Feststellung der Trägerschaft von multiresistenten Erregern (ICD-10-GM-Kodes U80.-! bis U82.-!) bzw. der erfolgreichen Sanierung der Kolonisierung bzw. Infektion sowie zur Prävention einer Weiterverbreitung | M | M* | M | M | M* |
| Durchführung von strikter Isolierung (Einzel- oder Kohortenisolierung) mit eigenem Sanitärbereich oder Bettstuhl bei entsprechender hygienischer Indikation (Vermeidung von Kreuzinfektionen). Die Isolierung wird aufrechterhalten, bis in drei negativen Abstrichen/Proben von Prädilektionsstellen der MRE nicht mehr nachweisbar ist. Die Abstriche/Proben dürfen nicht am gleichen Tag entnommen sein. Die jeweils aktuellen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts sind zu berücksichtigen | M | M | M | M | M |
| Vorhandensein von speziell eingewiesenem medizinischen Personal und mindestens einem Krankenhaushygieniker und/oder einer/einem Krankenschwester/-pfleger für Krankenhaushygiene (Hygienefachkraft) unter Aufsicht eines Krankenhaushygienikers (Die Aufsicht durch den Krankenhaushygieniker ist auch in Kooperation möglich.) | — | S | S* | S* | S |
| Vorhandensein eines Hygieneplans | — | S | S | S | S |
S = Strukturmerkmal (einmal je Standort vom MD geprüft), M = Mindestmerkmal (je Fall geprüft), * = Wortlaut geändert.
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.