Multidisziplinär zusammengesetztes, systematisch supervidiertes Behandlungsteam (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Fachpsychotherapeuten oder Suchttherapeuten, Sozialpädagogen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Krankenpflege mit suchtmedizinischer Zusatzqualifikation wie z.B. Fortbildung in motivierender Gesprächsführung) mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie oder einen Facharzt für Innere Medizin mit belegter Fachkunde bzw. Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung. Im letztgenannten Fall muss das für den qualifizierten Entzug zuständige Team über kontinuierlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Sachverstand verfügen (z.B. mehrmals wöchentliche Konsiliartätigkeit eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie)
- Ärzte:
- Psychologische Psychotherapeuten oder Fachpsychotherapeuten oder Suchttherapeuten:
- Sozialpädagogen:
- Physiotherapeuten:
- Ergotherapeuten:
- Krankenpfleger/-schwestern mit suchtmedizinischer Zusatzqualifikation:
- Vorhandensein eines multidisziplinär zusammengesetzten, systematisch supervidierten Behandlungsteams
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie:
- Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie:
- Facharzt für Innere Medizin mit belegter Fachkunde bzw. Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung. Bei Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Innere Medizin verfügt das Team über einen kontinuierlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Sachverstand:
- Behandlungsleitung: