Kodeakte
Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.
Können die durch einen Seelsorger erbrachten Leistungen z. B. bei den OPS-Komplexkodes 8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung und 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung für die Therapiezeit berücksichtigt werden?
Müssen für Patienten, die während eines Krankenhausaufenthaltes sowohl eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-98e) als auch eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-982) erhalten, beide Kodes angegeben werden?
Ja, es müssen beide Kodes angegeben werden. Dabei muss aber Folgendes beachtet werden:
Nur in den Fällen, wenn ein Patient an weniger als 7 Behandlungstagen eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-98e) erhält und zusätzlich (unabhängig von der Anzahl der Behandlungstage) eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-982) erhält, werden die Tage addiert und für die Gesamtzahl ein Kode aus 8-982 verschlüsselt. Zusätzlich muss der Kode 8-98e.0 für die Anzahl der Behandlungstage der "Spezialisierten stationären palliativmedizinischen Komplexbehandlung" angegeben werden.
Beispiele:
Wann beginnt eine palliativmedizinische Komplexbehandlung (8-982) oder eine spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung (8-98e)?
Die palliativmedizinische Komplexbehandlung und die spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung beginnen, wenn das palliativmedizinischen Basisassessment nach OPS 1-774 durchgeführt oder begonnen und der individuelle palliativmedizinische Behandlungsplan erstellt worden sind.
Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?
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Ein 50-jähriger Patient mit zerebral und ossär metastasiertem Bronchialkarzinom wird mit einer Lähmung des linken Arms und starken Rückenschmerzen stationär aufgenommen.
| Merkmal (jüngste Fassung) | 2010–12 | 2013–15 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021–27 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchführung eines standardisierten palliativmedizinischen Basisassessments (PBA) zu Beginn der Behandlung | M | M | M | M | M | M | M | M |
| Ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung von Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, ggf. unter Einbeziehung ihrer Angehörigen | M | M | M | M* | M | M* | M | M* |
| Aktivierend- oder begleitend-therapeutische Pflege durch besonders in diesem Bereich geschultes Pflegepersonal | M | M | M | M | M | M | — | — |
| Erstellung und Dokumentation eines individuellen Behandlungsplans bei Aufnahme | M | M | M | M | M | M | M | M |
| Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele pro vollständiger Woche | M | M | M | M | M* | M* | — | — |
| Einsatz von mindestens 2 der folgenden Therapiebereiche: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Physiotherapie/Ergotherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und/oder Musiktherapie), Entspannungstherapie und Durchführung von Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengesprächen mit insgesamt mindestens 6 Stunden pro Patient und vollständige Woche patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen (Die Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden.). Bei simultanem Einsatz von zwei oder mehr Vertretern unterschiedlicher Berufsgruppen des Behandlungsteams werden die jeweiligen Mitarbeiterminuten aufsummiert | M | M* | M* | M* | M* | M* | M* | M* |
| Patientenindividuelle Verlaufsdokumentation palliativmedizinischer Behandlungsziele und Behandlungsergebnisse | — | — | — | — | — | — | M | M |
| Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung mit Anwesenheit der ärztlichen Behandlungsleitung und mindestens eines Mitglieds der Pflege des Behandlungsteams sowie mindestens eines weiteren Vertreters der an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen pro vollständiger Woche | — | — | — | — | — | — | M | M |
| Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin | — | — | — | — | — | — | — | S |
S = Strukturmerkmal (einmal je Standort vom MD geprüft), M = Mindestmerkmal (je Fall geprüft), * = Wortlaut geändert.
Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.