Kodeakte

8-982Palliativmedizinische Komplexbehandlung

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext 8-982 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge5

gilt für Aufnahmen ab 01.01.2021 · auch für Rechnungen, die am 25.11.2020 in MD-Prüfung waren

Können die durch einen Seelsorger erbrachten Leistungen z. B. bei den OPS-Komplexkodes 8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung und 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung für die Therapiezeit berücksichtigt werden?

BfArM-FAQKombination von spezialisierter palliativmedizinischer Komplexbehandlung und palliativmedizinischer Komplexbehandlung04.06.2014
seit Jahrgang 2012

Müssen für Patienten, die während eines Krankenhausaufenthaltes sowohl eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-98e) als auch eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-982) erhalten, beide Kodes angegeben werden?

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seit OPS 2012

Ja, es müssen beide Kodes angegeben werden. Dabei muss aber Folgendes beachtet werden:

Nur in den Fällen, wenn ein Patient an weniger als 7 Behandlungstagen eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-98e) erhält und zusätzlich (unabhängig von der Anzahl der Behandlungstage) eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-982) erhält, werden die Tage addiert und für die Gesamtzahl ein Kode aus 8-982 verschlüsselt. Zusätzlich muss der Kode 8-98e.0 für die Anzahl der Behandlungstage der "Spezialisierten stationären palliativmedizinischen Komplexbehandlung" angegeben werden.

Beispiele:

  • Ein Patient wird in die Klinik aufgenommen und erhält zunächst für 10 Tage eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung". Dann wird er innerhalb der Klinik verlegt und erhält für weitere 6 Tage eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung". Für die Kodierung werden die Tage addiert und der Kode für 16 Behandlungstage bei der "Palliativmedizinischen Komplexbehandlung" ausgewählt (8-982.2). Zusätzlich wird der Kode 8-98e.0 für die Anzahl der Behandlungstage der "Spezialisierten stationären palliativmedizinischen Komplexbehandlung" angegeben.
  • Ein Patient wird in die Klinik aufgenommen und erhält zunächst für 5 Tage eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung". Dann wird er innerhalb der Klinik verlegt und erhält für weitere 4 Tage eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung". Für die Kodierung werden die Tage addiert und der Kode für 9 Behandlungstage bei der "Palliativmedizinischen Komplexbehandlung" ausgewählt (8-982.1). Zusätzlich wird der Kode 8-98e.0 für die Anzahl der Behandlungstage der "Spezialisierten stationären palliativmedizinischen Komplexbehandlung" angegeben.
BfArM-FAQBeginn einer palliativmedizinischen Komplexbehandlung17.02.2012
seit Jahrgang 2012

Wann beginnt eine palliativmedizinische Komplexbehandlung (8-982) oder eine spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung (8-98e)?

seit OPS 2012

Die palliativmedizinische Komplexbehandlung und die spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung beginnen, wenn das palliativmedizinischen Basisassessment nach OPS 1-774 durchgeführt oder begonnen und der individuelle palliativmedizinische Behandlungsplan erstellt worden sind.

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-98

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

Volltext anzeigen (~2 Seiten)

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Ein 50-jähriger Patient mit zerebral und ossär metastasiertem Bronchialkarzinom wird mit einer Lähmung des linken Arms und starken Rückenschmerzen stationär aufgenommen.

Struktur- und Mindestmerkmale 8-982 nach Jahrgang9

Strukturprüfungen des MD: 8-982 2024: 132 Prüfungen, davon 1,5 % mit nicht eingehaltenen Merkmalen — StrOPS-Bericht ↗
Merkmal (jüngste Fassung)2010–122013–15201620172018201920202021–27
Durchführung eines standardisierten palliativmedizinischen Basisassessments (PBA) zu Beginn der BehandlungMMMMMMMM
Ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung von Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, ggf. unter Einbeziehung ihrer AngehörigenMMMM*MM*MM*
Aktivierend- oder begleitend-therapeutische Pflege durch besonders in diesem Bereich geschultes PflegepersonalMMMMMM——
Erstellung und Dokumentation eines individuellen Behandlungsplans bei AufnahmeMMMMMMMM
Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele pro vollständiger WocheMMMMM*M*——
Einsatz von mindestens 2 der folgenden Therapiebereiche: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Physiotherapie/Ergotherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und/oder Musiktherapie), Entspannungstherapie und Durchführung von Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengesprächen mit insgesamt mindestens 6 Stunden pro Patient und vollständige Woche patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen (Die Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden.). Bei simultanem Einsatz von zwei oder mehr Vertretern unterschiedlicher Berufsgruppen des Behandlungsteams werden die jeweiligen Mitarbeiterminuten aufsummiertMM*M*M*M*M*M*M*
Patientenindividuelle Verlaufsdokumentation palliativmedizinischer Behandlungsziele und Behandlungsergebnisse——————MM
Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung mit Anwesenheit der ärztlichen Behandlungsleitung und mindestens eines Mitglieds der Pflege des Behandlungsteams sowie mindestens eines weiteren Vertreters der an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen pro vollständiger Woche——————MM
Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin———————S

S = Strukturmerkmal (einmal je Standort vom MD geprüft), M = Mindestmerkmal (je Fall geprüft), * = Wortlaut geändert.

▸ Änderungen im Wortlaut (12)
ab 2017Aktive, ganzheitliche Ganzheitliche Behandlung unter Leitung eines Facharztes mit der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung ohne kurative Intention und im Allgemeinen ohne Beeinflussung der Grunderkrankung von Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung Lebenserwartung, ggf. unter Einbeziehung ihrer Angehörigen und unter Leitung eines Facharztes mit der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin
ab 2019Ganzheitliche Behandlung unter Leitung eines Facharztes mit der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung ohne kurative Intention und im Allgemeinen ohne Beeinflussung der Grunderkrankung von Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, ggf. unter Einbeziehung ihrer Angehörigen
ab 2021Ganzheitliche Behandlung unter Leitung eines Facharztes mit der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung von Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, ggf. unter Einbeziehung ihrer Angehörigen
ab 2018Wöchentliche multidisziplinäre Teambesprechung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele pro vollständiger Woche
ab 2019Wöchentliche multidisziplinäre multiprofessionelle Teambesprechung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele pro vollständiger Woche
ab 2013Einsatz von mindestens zwei der folgenden Therapiebereiche: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Physiotherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und Musiktherapie), Entspannungstherapie, Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche mit insgesamt mindestens 6 Stunden pro Patient und Woche patientenbezogen in patientenbezogenen unterschiedlichen Kombinationen (Die Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden.)
ab 2016Einsatz von mindestens zwei der folgenden Therapiebereiche: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Physiotherapie, Physiotherapie/Ergotherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und Musiktherapie), Entspannungstherapie, Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche mit insgesamt mindestens 6 Stunden pro Patient und Woche patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen (Die Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden.)
ab 2017Einsatz von mindestens zwei der folgenden Therapiebereiche: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Physiotherapie/Ergotherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und Musiktherapie), Entspannungstherapie, Entspannungstherapie und Durchführung von Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche Familiengesprächen mit insgesamt mindestens 6 Stunden pro Patient und Woche patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen (Die Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden.)
ab 2018Einsatz von mindestens zwei der folgenden Therapiebereiche: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Physiotherapie/Ergotherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und Musiktherapie), Entspannungstherapie und Durchführung von Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengesprächen mit insgesamt mindestens 6 Stunden pro Patient und vollständiger Woche patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen (Die Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden.)
ab 2019Einsatz von mindestens zwei der folgenden Therapiebereiche: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Physiotherapie/Ergotherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und Musiktherapie), Entspannungstherapie und Durchführung von Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengesprächen mit insgesamt mindestens 6 Stunden pro Patient und vollständiger vollständige Woche patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen (Die Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden.)
ab 2020Einsatz von mindestens zwei der folgenden Therapiebereiche: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Physiotherapie/Ergotherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und Musiktherapie), Entspannungstherapie und Durchführung von Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengesprächen mit insgesamt mindestens 6 Stunden pro Patient und vollständige Woche patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen (Die Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden.) werden.). Bei simultanem Einsatz von zwei oder mehr Vertretern unterschiedlicher Berufsgruppen des Behandlungsteams werden die jeweiligen Mitarbeiterminuten aufsummiert
ab 2021Einsatz von mindestens zwei 2 der folgenden Therapiebereiche: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Physiotherapie/Ergotherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und und/oder Musiktherapie), Entspannungstherapie und Durchführung von Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengesprächen mit insgesamt mindestens 6 Stunden pro Patient und vollständige Woche patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen (Die Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden.). Bei simultanem Einsatz von zwei oder mehr Vertretern unterschiedlicher Berufsgruppen des Behandlungsteams werden die jeweiligen Mitarbeiterminuten aufsummiert

Änderungen

2010Bestand
Palliativmedizinische Komplexbehandlung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.