Kodeakte
Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.
Wie ist beim Kode 8-918 'Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie' mit einer Behandlungsunterbrechung umzugehen?
Grundsätzlich ist die Vergabe des Kodes 8-918 davon abhängig, ob eine ausreichende Anzahl von Behandlungstagen vorliegt. Die Orientierung an Behandlungstagen zeigt sich an der Unterteilung des Kodes auf 5-Steller-Ebene, das Kriterium der Therapieintensität (6-Steller) ist nachrangig.
Erfolgt eine Therapieunterbrechung - z.B. aus therapeutischen Gründen - , führt dies nicht zur Unterbrechung der Behandlung an sich. Die Behandlungstage nach Beendigung der Unterbrechung werden weitergezählt, die Unterbrechungstage dagegen nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich ist die Vergabe des Kodes 8-918 davon abhängig, ob eine ausreichende Anzahl von Behandlungstagen vorliegt. Die Orientierung an Behandlungstagen zeigt sich an der Unterteilung des Kodes auf 5-Steller-Ebene, das Kriterium der Therapieintensität (6-Steller) ist nachrangig.
Erfolgt eine Therapieunterbrechung - z.B. aus therapeutischen Gründen - , führt dies nicht zur Unterbrechung der Behandlung an sich. Die Behandlungstage nach Beendigung der Unterbrechung werden weitergezählt, die Unterbrechungstage dagegen nicht berücksichtigt.
Wie ist mit der im Kode 8-918 'Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie' geforderten täglichen ärztliche Visite oder Teambesprechung zu verfahren?
Die Vergabe des Kodes 8-918 ist grundsätzlich nicht von der Aufenthaltsdauer abhängig, sondern davon, dass eine ausreichende Zahl von Behandlungstagen erreicht wurde. Bei Nicht-Erfüllung der spezifischen Bedingungen des Kodes (z.B. keine Durchführung der täglichen ärztlichen Visite und auch keine Durchführung der Teambesprechung an diesem Tag) zählt der betroffene Tag nicht als Behandlungstag.
Die Vergabe des Kodes 8-918 ist grundsätzlich nicht von der Aufenthaltsdauer abhängig, sondern davon, dass eine ausreichende Zahl von Behandlungstagen erreicht wurde. Bei Nicht-Erfüllung der spezifischen Bedingungen des Kodes (z.B. keine Durchführung der täglichen ärztlichen Visite und auch keine Durchführung der Teambesprechung an diesem Tag) zählt der betroffene Tag nicht als Behandlungstag.
Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?
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Eine Eingangsbedingung des OPS 8-918.- Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie ist die interdisziplinäre Diagnostik durch mindestens zwei Fachdisziplinen (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin). Der OPS 8-918.- unterscheidet in der 5. und 6.
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - "Multimodale Schmerztherapie" - Beteiligung der psychologisch-psychotherapeutischen Fachdisziplin nur durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten
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| Merkmal (jüngste Fassung) | 2021–27 |
|---|---|
| Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie | S |
| Interdisziplinäre Diagnostik durch mindestens zwei Fachdisziplinen (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin) | M |
| Anwendung von mindestens drei der folgenden aktiven Therapieverfahren: Psychotherapie, Physiotherapie, Entspannungsverfahren, Ergotherapie, medizinische Trainingstherapie, sensomotorisches Training, Arbeitsplatz- oder Schulbesuchstraining, künstlerische Therapie (Kunst- und/oder Musiktherapie) oder sonstige übende Therapien. Die Therapieeinheiten umfassen durchschnittlich 30 Minuten. Bei Gruppentherapie ist die Gruppengröße auf maximal 8 Personen begrenzt | M |
| Überprüfung des Behandlungsverlaufs durch ein standardisiertes therapeutisches Assessment | M |
| Tägliche ärztliche Visite oder Teambesprechung | M |
| Wöchentliche interdisziplinäre Teambesprechung | M |
S = Strukturmerkmal (einmal je Standort vom MD geprüft), M = Mindestmerkmal (je Fall geprüft), * = Wortlaut geändert.
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.