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8-855.14Hämodiafiltration: Kontinuierlich, arteriovenös (CAVHDF): Mehr als 24 bis 72 Stunden

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

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Kodetext 8-855.14 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

SchlichtungBerechnung der Dauer einer kontinuierlichen Dialyse06.09.2023
gilt für Aufnahmen ab 01.11.2023 · auch für Rechnungen, die am 06.09.2023 in MD-Prüfung warengilt über 8-855

Bei kontinuierlichen Nierenersatzverfahren werden Unterbrechungen von jeweils bis zu 24 Stunden in die Dauer eingerechnet. Endet das Verfahren nach über 24 Stunden Pause, ist der Zyklus abgeschlossen; am letzten Tag zählen die Stunden bis zum tatsächlichen Ende, aufgerundet.

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BfArM-FAQHämofiltration, Hämodialyse, Hämodiafiltration08.07.2014
seit Jahrgang 2007gilt über 8-855

Worauf bezieht sich der Hinweis "Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich" bei der Hämofiltration (8-853), Hämodialyse (8-854) und Hämodiafiltration (8-855) in Bezug auf die Abgrenzung der verlängerten intermittierenden von den kontinuierlichen Verfahren?

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seit OPS 2007

Der Hinweis "Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich" bezieht sich auf die regelhaft vorkommenden Unterbrechungen ausschließlich bei den kontinuierlichen Verfahren (z.B. CVVH, CVVHD, CVVHDF), d.h. Verfahren, die für mehr als 24 Stunden Behandlungsdauer geplant sind.

Die Unterscheidung zwischen (verlängerten) intermittierenden und kontinuierlichen extrakorporalen Verfahren gründet sich auf die geplante Dauer der Behandlung. Diese ist in der Patientendokumentation anzugeben. Dafür wird vorausgesetzt, dass diese kontinuierlichen Verfahren grundsätzlich über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Bei einer kontinuierlichen Dialyse ist ein Gerät einzusetzen, das für kontinuierliche Behandlungszeiten von mehr als 24 Stunden geeignet ist. Auch wenn ein kontinuierliches Verfahren aufgrund klinischer oder paraklinischer Veränderungen oder geänderter Therapieziele nach weniger als 24 Stunden abgebrochen wird, ist ein Kode für ein kontinuierliches Verfahren anzuwenden.

Bei verlängerten intermittierenden Nierenersatzverfahren ist eine Behandlungsdauer von mehr als 6 bis 24 Stunden geplant.

Für die Entscheidung, ob ein Verfahren (verlängert) intermittierend oder kontinuierlich ist, kommt es also nicht auf die tatsächliche, sondern auf die bei Beginn des Dialyseverfahrens geplante Dauer der Behandlung an.

In dem Fall, dass eine kontinuierliche Dialyse unterbrochen wird und in der Zwischenzeit eine intermittierende oder eine verlängerte intermittierende Dialyse durchgeführt wird, ist jede einzelne Dialyseepisode getrennt zu kodieren. In diesem Fall werden daher anstelle eines längeren kontinuierlichen Dialyseverfahrens zwei kürzere kontinuierliche und ein (verlängertes) intermittierendes Dialyseverfahren kodiert.

gilt über 8-855

Die Hauptdiagnose bei Patienten, die speziell zur Dialyse aufgenommen werden, hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes ab.

Änderungen

2010Bestand
Hämodiafiltration: Kontinuierlich, arteriovenös (CAVHDF): Mehr als 24 bis 72 Stunden

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.