Kodeakte
Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.
Rückwirkend. Für die Kodes 8-718.8 und 8-718.9 wurde für den OPS 2021 folgendes Strukturmerkmal festgelegt: Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs Der OPS legt nicht fest, dass für die Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs bestimmte Strukturen (z.B.
Für die Kodes 8-718.8 und 8-718.9 wurde für den OPS 2021 folgendes Strukturmerkmal festgelegt: Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs Der OPS legt nicht fest, dass für die Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs bestimmte Strukturen (z.B. ein Ethik-Komitee) vorhanden sein müssen. Für die Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs muss mindestens eine Person mit der Qualifikation zur Moderation von Ethik-Fallgesprächen hinzugezogen werden können. Dies kann ein Mitglied eines Ethik-Komitees oder ein zertifizierter Ethik-Berater im Gesundheitswesen sein. Dies kann auch durch Kooperation erfüllt werden. Diese Klarstellung ist rückwirkend gültig ab dem 1. Januar 2021 und ist auch für die jeweils aktuelle Version des OPS gültig.
Definition (im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien)
Bei den OPS 8-718.8- Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit und 8-718.9- Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter nicht intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit gilt u.a.
Beim OPS 8-718 Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung findet sich u.a. folgende Mindestanforderung pro Behandlungstag: „Mindestens ein dokumentierter Spontanatmungsversuch (dieser kann mit oder ohne Atemunterstützungsverfahren (z.B.
Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.
| Merkmal (jüngste Fassung) | 2021 | 2022–27 |
|---|---|---|
| Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin | S | S |
| Intensivmedizinische Beatmungsentwöhnungs-Einheit, die auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten spezialisiert ist | S | S |
| Verfügbarkeit der folgenden apparativen Behandlungsverfahren in der Einheit: Sekretmanagement | S | — |
| Verfügbarkeit der folgenden apparativen Behandlungsverfahren in der Einheit: Möglichkeit zur Vernebelung von Medikamenten (oszillierende und nicht oszillierende PEP-Systeme) | S | — |
| Verfügbarkeit der folgenden apparativen Behandlungsverfahren in der Einheit: Mechanischer Insufflator/Exsufflator | S | — |
| Ausstattung zur Durchführung des Sekretmanagements: 24-stündige Verfügbarkeit der Möglichkeit zur Bronchoskopie in der Einheit | S | S* |
| Tägliche Verfügbarkeit von Physiotherapie und/oder Atmungstherapie | S | S |
| Werktägliche Verfügbarkeit von: Logopädie mit Dysphagietherapie | S | S |
| Werktägliche Verfügbarkeit von: Psychotherapie und/oder (Neuro-)Psychologie | S | S |
| Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs | S | S |
| Wöchentliche Teambesprechung mit Anwesenheit der fachärztlichen Behandlungsleitung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele pro vollständiger Woche | M | M |
| Einsatz von mindestens 2 der folgenden Therapiebereiche mit durchschnittlich mindestens 10 Therapieeinheiten (jeweils von mindestens 30 Minuten) pro Woche: Atmungstherapie, Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Neuropsychologie/Psychologie, Psychotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie/Sprachtherapie, Dysphagietherapie. Davon müssen mindestens 6 Therapieeinheiten Atmungstherapie oder Physiotherapie sein | M | M |
| Ausstattung zur Durchführung des Sekretmanagements: Möglichkeit zur Vernebelung von Medikamenten (oszillierende und nicht oszillierende PEP-Systeme) | — | S |
| Ausstattung zur Durchführung des Sekretmanagements: Mechanischer Insufflator/Exsufflator | — | S |
S = Strukturmerkmal (einmal je Standort vom MD geprüft), M = Mindestmerkmal (je Fall geprüft), * = Wortlaut geändert.
Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.