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8-170Therapeutische Spülung (Lavage) des Auges

8-17·Spülung (Lavage)

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes3

8-170.1
TränenwegeSeitenangabeEinmalkode
8-170.x
SonstigeSeitenangabeEinmalkode
8-170.y
N.n.bez.Einmalkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 901 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,004 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 47, bei Frauen ab etwa 60 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2812161,0 %
1 bis unter 5 Jahre35619516113 %
5 bis unter 10 Jahre8447373,1 %
10 bis unter 15 Jahre3118131,1 %
15 bis unter 18 Jahre3322111,2 %
18 bis unter 20 Jahre2918111,1 %
20 bis unter 25 Jahre6947222,5 %
25 bis unter 30 Jahre10165363,7 %
30 bis unter 35 Jahre10565403,8 %
35 bis unter 40 Jahre13679575,0 %
40 bis unter 45 Jahre13461734,9 %
45 bis unter 50 Jahre13275574,8 %
50 bis unter 55 Jahre14068725,1 %
55 bis unter 60 Jahre174741006,3 %
60 bis unter 65 Jahre16773946,1 %
65 bis unter 70 Jahre196781187,1 %
70 bis unter 75 Jahre217941237,9 %
75 bis unter 80 Jahre184651196,7 %
80 bis unter 85 Jahre232951378,4 %
85 bis unter 90 Jahre16069915,8 %
90 bis unter 95 Jahre328241,2 %
ab 95 Jahren7340,25 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Therapeutische Spülung (Lavage) des Auges

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.