DRGSystemDeutschland

6-005Applikation von Medikamenten, Liste 5

6-00·Applikation von Medikamenten

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in Subkodes
Einzelne Subkodes lösen 11 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes21

6-005.0
Azacitidin, parenteralEinmalkode
6-005.2
Golimumab, parenteralEinmalkode
6-005.4
Icatibant, parenteralEinmalkode
6-005.5
Arsentrioxid, parenteralEinmalkode
6-005.6
Denileukin diftitox, parenteralEinmalkode
6-005.7
Certolizumab, parenteralEinmalkode
6-005.8
Everolimus, oralEinmalkode
6-005.9
Romiplostim, parenteralEinmalkode
6-005.a
Pazopanib, oralEinmalkode
6-005.b
Vinflunin, parenteralEinmalkode
6-005.c
Temozolomid, parenteralEinmalkode
6-005.d
Paclitaxel, als an Albumin gebundene Nanopartikel, parenteralEinmalkode
6-005.e
Plerixafor, parenteralEinmalkode
6-005.f
Ixabepilon, parenteralEinmalkode
6-005.g
Mifamurtid, parenteralEinmalkode
6-005.h
Vorinostat, oralEinmalkode
6-005.k
Defibrotid, parenteralEinmalkode
6-005.m
Tocilizumab, intravenösEinmalkode
6-005.n
Tocilizumab, subkutanEinmalkode
6-005.p
Ustekinumab, intravenösEinmalkode
6-005.q
Ustekinumab, subkutanEinmalkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 399 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,034 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 67 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3716210,17 %
1 bis unter 5 Jahre2641371271,2 %
5 bis unter 10 Jahre2401261141,1 %
10 bis unter 15 Jahre3121661461,4 %
15 bis unter 18 Jahre3051541511,4 %
18 bis unter 20 Jahre9852460,46 %
20 bis unter 25 Jahre190105850,88 %
25 bis unter 30 Jahre2521181341,2 %
30 bis unter 35 Jahre2311161151,1 %
35 bis unter 40 Jahre3311711601,5 %
40 bis unter 45 Jahre3861911951,8 %
45 bis unter 50 Jahre6083212872,8 %
50 bis unter 55 Jahre9775124654,5 %
55 bis unter 60 Jahre1.9091.0718388,9 %
60 bis unter 65 Jahre3.0471.8481.19914 %
65 bis unter 70 Jahre3.1711.8991.27215 %
70 bis unter 75 Jahre3.4592.0681.39116 %
75 bis unter 80 Jahre2.6061.5071.09912 %
80 bis unter 85 Jahre2.1541.19096410 %
85 bis unter 90 Jahre8274583693,8 %
90 bis unter 95 Jahre11147640,52 %
ab 95 Jahren13670,060 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes2611

ZE135
Gabe von Vinflunin, parenteral858,67 € – 18.461,33 €
ZE144
Gabe von Romiplostim, parenteral441,60 € – 30.028,80 €
ZE2026-101
Gabe von Mifamurtid, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-110
Gabe von Tocilizumab, subkutanindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-111
Gabe von Paclitaxel, als an Albumin gebundene Nanopartikel, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-131
Gabe von Defibrotid, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-180
Gabe von Azacitidin, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-194
Gabe von Ustekinumab, intravenösindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-195
Gabe von Ustekinumab, subkutanindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-209
Gabe von Plerixafor, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-211
Gabe von Tocilizumab, intravenösindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 5

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.