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6-004Applikation von Medikamenten, Liste 4

6-00·Applikation von Medikamenten

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in Subkodes
Einzelne Subkodes lösen 9 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes13

6-004.0
Palivizumab, parenteralEinmalkode
6-004.1
Hämin, parenteralEinmalkode
6-004.2
Ambrisentan, oralEinmalkode
6-004.3
Dasatinib, oralEinmalkode
6-004.4
Decitabin, parenteralEinmalkode
6-004.5
Micafungin, parenteralEinmalkode
6-004.6
Nilotinib, oralEinmalkode
6-004.7
Panitumumab, parenteralEinmalkode
6-004.a
Trabectedin, parenteralEinmalkode
6-004.b
Treprostinil, parenteralEinmalkode
6-004.c
Rasburicase, parenteralEinmalkode
6-004.d
Levosimendan, parenteralEinmalkode
6-004.e
Temsirolimus, parenteralEinmalkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 355 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,043 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2.5721.4031.1699,5 %
1 bis unter 5 Jahre4042141901,5 %
5 bis unter 10 Jahre2941731211,1 %
10 bis unter 15 Jahre2691621070,99 %
15 bis unter 18 Jahre178116620,66 %
18 bis unter 20 Jahre7743340,28 %
20 bis unter 25 Jahre199123760,73 %
25 bis unter 30 Jahre218134840,80 %
30 bis unter 35 Jahre2781571211,0 %
35 bis unter 40 Jahre5293361932,0 %
40 bis unter 45 Jahre5253281971,9 %
45 bis unter 50 Jahre8105542563,0 %
50 bis unter 55 Jahre1.1848203644,4 %
55 bis unter 60 Jahre2.3261.5647628,6 %
60 bis unter 65 Jahre3.1912.23395812 %
65 bis unter 70 Jahre3.6052.5101.09513 %
70 bis unter 75 Jahre3.7152.5201.19514 %
75 bis unter 80 Jahre2.8401.7671.07310 %
80 bis unter 85 Jahre2.6111.5561.0559,6 %
85 bis unter 90 Jahre1.0936454484,0 %
90 bis unter 95 Jahre15784730,58 %
ab 95 Jahren237160,085 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes269

ZE116
Gabe von Panitumumab, parenteral1.397,24 € – 48.649,43 €
ZE156
Gabe von Decitabin, parenteral908,18 € – 15.893,15 €
ZE2026-196
Gabe von Micafungin, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-208
Gabe von Trabectedin, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-69
Gabe von Hämin, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-84
Gabe von Ambrisentan, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-85
Gabe von Temsirolimus, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-91
Gabe von Dasatinib, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE98
Gabe von Palivizumab, parenteral2.712,96 € – 8.410,18 €

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 4

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.