DRGSystemDeutschland

6-003Applikation von Medikamenten, Liste 3

6-00·Applikation von Medikamenten

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in Subkodes
Einzelne Subkodes lösen 17 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes22

6-003.1
Amphotericin-B-Lipidkomplex, parenteralEinmalkode
6-003.3
Carmustin, Implantat, intrathekalEinmalkode
6-003.4
Dibotermin alfa, Implantation am KnochenEinmalkode
6-003.7
Enzymersatztherapie bei lysosomalen SpeicherkrankheitenEinmalkodeZE2026-6626
6-003.8
BotulinumtoxinEinmalkode
6-003.9
Surfactantgabe bei NeugeborenenEinmalkode
6-003.a
Sunitinib, oralEinmalkode
6-003.b
Sorafenib, oralEinmalkode
6-003.c
Ranibizumab, intravitrealEinmalkode
6-003.d
Pegaptanib, intravitrealEinmalkode
6-003.e
Nelarabin, parenteralEinmalkode
6-003.f
Natalizumab, parenteralEinmalkode
6-003.g
Lenalidomid, oralEinmalkode
6-003.h
Eculizumab, parenteralEinmalkode
6-003.j
Clofarabin, parenteralEinmalkode
6-003.k
Anidulafungin, parenteralEinmalkode
6-003.n
Nicht pegylierte Asparaginase, parenteralEinmalkode
6-003.p
Pegylierte Asparaginase, parenteralEinmalkode
6-003.q
Dexrazoxan, parenteralEinmalkode
6-003.r
L-Asparaginase aus Erwinia chrysanthemi [Crisantaspase], parenteralEinmalkode
6-003.s
Abatacept, intravenösEinmalkode
6-003.t
Abatacept, subkutanEinmalkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 327 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,049 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 53 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr7.1504.1163.03423 %
1 bis unter 5 Jahre1.0085164923,3 %
5 bis unter 10 Jahre9685733953,1 %
10 bis unter 15 Jahre8104783322,6 %
15 bis unter 18 Jahre3502031471,1 %
18 bis unter 20 Jahre16192690,52 %
20 bis unter 25 Jahre4202491711,4 %
25 bis unter 30 Jahre5402492911,7 %
30 bis unter 35 Jahre5942943001,9 %
35 bis unter 40 Jahre8204074132,7 %
40 bis unter 45 Jahre8674254422,8 %
45 bis unter 50 Jahre9154534623,0 %
50 bis unter 55 Jahre1.3567046524,4 %
55 bis unter 60 Jahre1.9769411.0356,4 %
60 bis unter 65 Jahre2.5191.3841.1358,2 %
65 bis unter 70 Jahre2.5281.3651.1638,2 %
70 bis unter 75 Jahre2.6261.3581.2688,5 %
75 bis unter 80 Jahre2.1931.1181.0757,1 %
80 bis unter 85 Jahre1.9509281.0226,3 %
85 bis unter 90 Jahre9613965653,1 %
90 bis unter 95 Jahre16170910,52 %
ab 95 Jahren2611150,084 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes2617

ZE151
Gabe von Abatacept, intravenös733,57 € – 6.602,10 €
ZE2026-106
Gabe von Abatacept, subkutanindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-127
Gabe von L-Asparaginase aus Erwinia chrysanthemi [Crisantaspase], parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-128
Gabe von nicht pegylierter Asparaginase, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-129
Gabe von pegylierter Asparaginase, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-154
Gabe von Anidulafungin, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-171
Gabe von Clofarabin, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-206
Gabe von Natalizumab, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-210
Gabe von Eculizumab, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-63
Gabe von Dibotermin alfa, Implantation am Knochenindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-66
Enzymersatztherapie bei lysosomalen Speicherkrankheitenindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-74
Gabe von Sunitinib, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-75
Gabe von Sorafenib, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-77
Gabe von Lenalidomid, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-79
Gabe von Nelarabin, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-80
Gabe von Amphotericin-B-Lipidkomplex, parenteralindividuell
2 Fußnoten des Katalogs
  • Das Zulassungsrecht bleibt von der Katalogaufnahme unberührt. Die Kostenträger entscheiden im Einzelfall, ob die Kosten dieser Medikamente übernommen werden.
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
▸ noch 1 Zusatzentgelte
ZE96
Gabe von Carmustin, Implantat, intrathekal7.798,21 € – 17.156,07 €
  • Ausgelöst von Subkodes: 6-003.30, 6-003.31, 6-003.32
  • 3 Unterpositionen, gestaffelt nach Menge bzw. Dosis — der Betrag oben ist ihre Spanne.

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 3

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.