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6-001Applikation von Medikamenten, Liste 1

6-00·Applikation von Medikamenten

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in Subkodes
Einzelne Subkodes lösen 13 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes14

6-001.0
Alemtuzumab, parenteralEinmalkode
6-001.4
Sargramostim, parenteralEinmalkode
6-001.8
Aldesleukin, parenteralEinmalkode
6-001.9
Bortezomib, parenteralEinmalkode
6-001.a
Cetuximab, parenteralEinmalkode
6-001.b
Liposomales Doxorubicin, parenteralEinmalkode
6-001.c
Pemetrexed, parenteralEinmalkode
6-001.d
Adalimumab, parenteralEinmalkode
6-001.e
Infliximab, parenteralEinmalkode
6-001.g
Imatinib, oralEinmalkode
6-001.h
Rituximab, intravenösEinmalkode
6-001.j
Rituximab, subkutanEinmalkode
6-001.k
Trastuzumab, intravenösEinmalkode
6-001.m
Trastuzumab, subkutanEinmalkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 172 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,11 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr277200,038 %
1 bis unter 5 Jahre2961451510,42 %
5 bis unter 10 Jahre5882863020,83 %
10 bis unter 15 Jahre1.0945765181,6 %
15 bis unter 18 Jahre1.0705804901,5 %
18 bis unter 20 Jahre2961561400,42 %
20 bis unter 25 Jahre8814843971,3 %
25 bis unter 30 Jahre9735284451,4 %
30 bis unter 35 Jahre1.2286295991,7 %
35 bis unter 40 Jahre1.6368178192,3 %
40 bis unter 45 Jahre2.1461.1341.0123,0 %
45 bis unter 50 Jahre2.5431.3921.1513,6 %
50 bis unter 55 Jahre3.9532.1661.7875,6 %
55 bis unter 60 Jahre6.7853.8682.9179,6 %
60 bis unter 65 Jahre9.5015.3944.10713 %
65 bis unter 70 Jahre9.9375.6204.31714 %
70 bis unter 75 Jahre9.4695.0494.42013 %
75 bis unter 80 Jahre7.2263.6173.60910 %
80 bis unter 85 Jahre7.2073.7973.41010 %
85 bis unter 90 Jahre3.0981.5101.5884,4 %
90 bis unter 95 Jahre4522072450,64 %
ab 95 Jahren455400,064 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes2613

ZE2026-103
Gabe von Rituximab, subkutanindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-104
Gabe von Trastuzumab, subkutanindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-120
Gabe von Pemetrexed, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-122
Gabe von Imatinib, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-147
Gabe von Bortezomib, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-148
Gabe von Adalimumab, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-149
Gabe von Infliximab, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-151
Gabe von Rituximab, intravenösindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-153
Gabe von Trastuzumab, intravenösindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-202
Gabe von Aldesleukin, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-33
Gabe von Sargramostim, parenteralindividuell
2 Fußnoten des Katalogs
  • Das Zulassungsrecht bleibt von der Katalogaufnahme unberührt. Die Kostenträger entscheiden im Einzelfall, ob die Kosten dieser Medikamente übernommen werden.
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE50
Gabe von Cetuximab, parenteral846,20 € – 14.186,35 €
ZE52
Gabe von Liposomalem Doxorubicin, parenteral467,31 € – 12.283,66 €

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 1

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.