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Kodeakte

5-829.k2Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)Wechsel in eine modulare Endoprothese bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil-)ersatz: Schaftkomponente mit einer dem Knochendefekt entsprechenden Länge und Dicke

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext 5-829.k2 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

SchlichtungKodierung patientenindividuell angefertigter Beckenteilersatz27.08.2024
gilt für Aufnahmen ab 01.10.2024 · auch für Rechnungen, die am 27.08.2024 in MD-Prüfung warengilt über 5-82

Ein individuell angefertigter metallischer Beckenteilersatz wird allein mit 5-785.4d kodiert, ohne zusätzlichen Kode. 5-829.m ist nur bei zusätzlicher patientenindividueller endoprothetischer Versorgung anzugeben.

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BfArM-FAQKnöcherner Defekt im Zusammenhang mit den Kodes 5-829.k bzw. 5-829.m01.01.2013
seit Jahrgang 2013gilt über 5-829.k

Was ist im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.k bzw. 5-829.m unter einem knöchernen Defekt zu verstehen?

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seit OPS 2013

Als knöcherner Defekt gilt jede angeborene und/oder krankheitsbedingt, traumatisch, postoperativ/posttraumatisch entstandene Lücke in der Kontinuität eines Knochens im Vergleich zu einem anatomisch altersentsprechend normalen Knochen, die ausgeglichen und/oder überbrückt werden muss. Das geschieht, um eine normale längen-, winkel- und achsengerechte Wiederherstellung des Knochens - und damit der Gelenkfunktion - so genau wie möglich zu gewährleisten.

Dies kann z.B. vorkommen bei:

  • Versorgung von Mehrfragmentfrakturen
  • Versorgung von Knochentumoren
  • primärer Implantation einer Endoprothese bei ausgeprägten Deformitäten (z.B. Hüftdysplasie, Varus-/Valgusfehlstellung)
  • Wechseloperationen

Kein knöcherner Defekt im o.g. Sinne liegt vor bei:

  • alleinigem Vorhandensein einer Arthrose
  • alleinigem Vorhandensein von Geröllzysten an der zu versorgenden Gelenkstruktur
  • alleiniger Osteoporose ohne pathologische Fraktur (M81.-)
  • operationsbedingter Resektion eines gelenktragenden Knochenanteils

Wenn z.B. bei einem knöchernen Defekt im Pfannenbereich eine Standardpfanne und ein modularer Schaft implantiert werden, ist die Voraussetzung für den OPS-Kode 5-829.k bzw. 5-829.m nicht erfüllt. Der knöcherne Defekt muss immer an der knöchernen Struktur lokalisiert sein, an der der modulare Teil der Prothese implantiert wird. Auch bei der Implantation von patientenindividuell hergestellten (bis 2021 "patientenindividuell angefertigten") Implantaten muss ein knöcherner Defekt (siehe Absatz 1) oder eine angeborene oder erworbene Deformität vorliegen (z.B. Deformierungen bei Osteogenesis imperfecta). Das alleinige Vorhandensein einer Arthrose gilt nicht als erworbene Deformität im o.g. Sinne.

BSGBSG, Urteil vom 08.10.2019: Zusatzkode für die Implantation einer modularen Hüft-Endoprothese (Nr 5-829.k OPS 2013) – Forderung eines Zusatzentgelts08.10.2019
gilt über 5-829.k

Ein Krankenhaus durfte 2013 den Zusatzkode für die Implantation einer modularen Hüft-Endoprothese kodieren und ein Zusatzentgelt fordern, wenn bei knöcherner Defektsituation die gelenkbildende Implantatkomponente aus zwei metallenen Modulen und einer die mechanische Bauteilsicherheit herstellenden metallenen Verbindungsschraube bestand und eine wirtschaftlichere Prothesenversorgung aus medizinischen Gründen nicht möglich war.

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Änderungen1

2018Neu
Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)Wechsel in eine modulare Endoprothese bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil-)ersatz: Schaftkomponente mit einer dem Knochendefekt entsprechenden Länge und Dicke
übergeleitet aus 5-829.k

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.