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Kodeakte

5-822.80Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk: Patellaersatz: Patellarückfläche, nicht zementiert

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

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Kodetext 5-822.80 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

SchlichtungKodierung patientenindividuell angefertigter Beckenteilersatz27.08.2024
gilt für Aufnahmen ab 01.10.2024 · auch für Rechnungen, die am 27.08.2024 in MD-Prüfung warengilt über 5-82

Ein individuell angefertigter metallischer Beckenteilersatz wird allein mit 5-785.4d kodiert, ohne zusätzlichen Kode. 5-829.m ist nur bei zusätzlicher patientenindividueller endoprothetischer Versorgung anzugeben.

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gilt über 5-822FoKA: Konsens

Eine Patientin wird aufgenommen zur Knie-TEP-Versorgung bei Gonarthrose. Bei ihr ist eine Nickelallergie bekannt. Auf Grund der bekannten Allergie wird eine Prothese mit einer nickelfreien Zirkoniumoxydspezialoberfläche implantiert.

gilt über 5-822FoKA: Konsens

Bei einer knöchernen Deformierung mit durch Standardimplantate nicht ausgleichbaren Defektzonen erfolgt die Implantation einer zementierten bikompartimentellen Teilgelenkersatzprothese am Kniegelenk, welche patientenindividuell unter Verwendung eines CAD-CAM-Systems hergestellt wurde. Ist neben dem Kode 5-822.

Änderungen

2010Bestand
Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk: Patellaersatz: Patellarückfläche, nicht zementiert

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.