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5-371.5xChirurgische ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Epikardial, endoskopisch: Durch sonstige Energiequellen

5-37·Rhythmuschirurgie und andere Operationen an Herz und Perikard

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-371.5x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-371 mit allen Subkodes.

0,007 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 69 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre2200,044 %
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre3300,067 %
25 bis unter 30 Jahre5320,11 %
30 bis unter 35 Jahre12930,27 %
35 bis unter 40 Jahre171340,38 %
40 bis unter 45 Jahre382990,84 %
45 bis unter 50 Jahre5235171,2 %
50 bis unter 55 Jahre170125453,8 %
55 bis unter 60 Jahre4033011028,9 %
60 bis unter 65 Jahre69252416815 %
65 bis unter 70 Jahre1.01573228323 %
70 bis unter 75 Jahre1.21181439727 %
75 bis unter 80 Jahre67144123015 %
80 bis unter 85 Jahre197123744,4 %
85 bis unter 90 Jahre181350,40 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Chirurgische ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Epikardial, endoskopisch: Durch sonstige Energiequellen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.