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5-369.2Andere Operationen an den Koronargefäßen: Verschluss einer erworbenen koronaren Fistel

5-36·Operationen an den Koronargefäßen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-369.2 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-369 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr8711,3 %
1 bis unter 5 Jahre1010,16 %
5 bis unter 10 Jahre1100,16 %
10 bis unter 15 Jahre2110,32 %
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre1010,16 %
20 bis unter 25 Jahre3120,49 %
25 bis unter 30 Jahre8621,3 %
30 bis unter 35 Jahre9811,5 %
35 bis unter 40 Jahre11921,8 %
40 bis unter 45 Jahre12931,9 %
45 bis unter 50 Jahre342685,5 %
50 bis unter 55 Jahre4835137,8 %
55 bis unter 60 Jahre72571512 %
60 bis unter 65 Jahre99722716 %
65 bis unter 70 Jahre106683817 %
70 bis unter 75 Jahre91573415 %
75 bis unter 80 Jahre73522112 %
80 bis unter 85 Jahre2916134,7 %
85 bis unter 90 Jahre7611,1 %
90 bis unter 95 Jahre1010,16 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’262

Koronarfistelligatur
Eine Schlüsselnummer1:5-369.2
Verschluss einer erworbenen koronaren Fistel
Eine Schlüsselnummer1:5-369.2

Änderungen

2010Bestand
Andere Operationen an den Koronargefäßen: Verschluss einer erworbenen koronaren Fistel

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.