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5-364Anwendung eines mechanischen Anastomosensystems bei Operationen an den Koronargefäßen

5-36·Operationen an den Koronargefäßen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZusatzkodeZusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes2

5-364.0
Anwendung eines mechanischen Anastomosensystems, proximal (an der Aorta)Zusatzkode
5-364.1
Anwendung eines mechanischen Anastomosensystems, distal (an den Koronargefäßen)Zusatzkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 1092 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,002 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 71 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre000–
25 bis unter 30 Jahre000–
30 bis unter 35 Jahre000–
35 bis unter 40 Jahre3300,26 %
40 bis unter 45 Jahre7700,60 %
45 bis unter 50 Jahre121111,0 %
50 bis unter 55 Jahre5444104,6 %
55 bis unter 60 Jahre10289138,7 %
60 bis unter 65 Jahre1561332313 %
65 bis unter 70 Jahre1981603817 %
70 bis unter 75 Jahre3082486026 %
75 bis unter 80 Jahre1961494717 %
80 bis unter 85 Jahre117952210 %
85 bis unter 90 Jahre161331,4 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen1

2011Neu
Anwendung eines mechanischen Anastomosensystems bei Operationen an den Koronargefäßen
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.