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5-359.12Andere Operationen am Herzen bei kongenitalen Anomalien: Korrektur einer Transposition der großen Arterien (TGA): Double Switch-Operation

5-35·Operationen an Klappen und Septen des Herzens und herznaher Gefäße

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-359.12 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-359 mit allen Subkodes.

0,002 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 1 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr82250032259 %
1 bis unter 5 Jahre31018212822 %
5 bis unter 10 Jahre9050406,5 %
10 bis unter 15 Jahre362792,6 %
15 bis unter 18 Jahre10730,72 %
18 bis unter 20 Jahre4220,29 %
20 bis unter 25 Jahre9450,65 %
25 bis unter 30 Jahre7250,51 %
30 bis unter 35 Jahre12750,87 %
35 bis unter 40 Jahre15961,1 %
40 bis unter 45 Jahre15871,1 %
45 bis unter 50 Jahre8440,58 %
50 bis unter 55 Jahre4220,29 %
55 bis unter 60 Jahre7520,51 %
60 bis unter 65 Jahre11380,80 %
65 bis unter 70 Jahre8170,58 %
70 bis unter 75 Jahre7250,51 %
75 bis unter 80 Jahre3210,22 %
80 bis unter 85 Jahre1100,072 %
85 bis unter 90 Jahre4310,29 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Double Switch-Operation
Eine Schlüsselnummer1:5-359.12

Änderungen

2010Bestand
Andere Operationen am Herzen bei kongenitalen Anomalien: Korrektur einer Transposition der großen Arterien (TGA): Double Switch-Operation

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.