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5-359.0Andere Operationen am Herzen bei kongenitalen Anomalien: Totalkorrektur einer Tetralogie nach Fallot

5-35·Operationen an Klappen und Septen des Herzens und herznaher Gefäße

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-359.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-359 mit allen Subkodes.

0,002 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 1 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr82250032259 %
1 bis unter 5 Jahre31018212822 %
5 bis unter 10 Jahre9050406,5 %
10 bis unter 15 Jahre362792,6 %
15 bis unter 18 Jahre10730,72 %
18 bis unter 20 Jahre4220,29 %
20 bis unter 25 Jahre9450,65 %
25 bis unter 30 Jahre7250,51 %
30 bis unter 35 Jahre12750,87 %
35 bis unter 40 Jahre15961,1 %
40 bis unter 45 Jahre15871,1 %
45 bis unter 50 Jahre8440,58 %
50 bis unter 55 Jahre4220,29 %
55 bis unter 60 Jahre7520,51 %
60 bis unter 65 Jahre11380,80 %
65 bis unter 70 Jahre8170,58 %
70 bis unter 75 Jahre7250,51 %
75 bis unter 80 Jahre3210,22 %
80 bis unter 85 Jahre1100,072 %
85 bis unter 90 Jahre4310,29 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Totalkorrektur einer Tetralogie nach Fallot
Eine Schlüsselnummer1:5-359.0

Änderungen

2010Bestand
Andere Operationen am Herzen bei kongenitalen Anomalien: Totalkorrektur einer Tetralogie nach Fallot

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.