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5-161.1Entfernung eines Fremdkörpers aus Orbita und Augapfel, n.n.bez.: Augapfel, n.n.bez., mit Magnet

5-16·Operationen an Orbita und Augapfel

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
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Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-161.1 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-161 mit allen Subkodes.

0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 54 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre4222,8 %
5 bis unter 10 Jahre2111,4 %
10 bis unter 15 Jahre1100,70 %
15 bis unter 18 Jahre4222,8 %
18 bis unter 20 Jahre2111,4 %
20 bis unter 25 Jahre9816,3 %
25 bis unter 30 Jahre13949,2 %
30 bis unter 35 Jahre8805,6 %
35 bis unter 40 Jahre11927,7 %
40 bis unter 45 Jahre8715,6 %
45 bis unter 50 Jahre3212,1 %
50 bis unter 55 Jahre7524,9 %
55 bis unter 60 Jahre1512311 %
60 bis unter 65 Jahre111017,7 %
65 bis unter 70 Jahre121028,5 %
70 bis unter 75 Jahre9636,3 %
75 bis unter 80 Jahre9906,3 %
80 bis unter 85 Jahre10377,0 %
85 bis unter 90 Jahre3212,1 %
90 bis unter 95 Jahre1010,70 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Fremdkörperentfernung aus dem Augapfel mit Magnet
Eine Schlüsselnummer1:5-161.1

Änderungen

2010Bestand
Entfernung eines Fremdkörpers aus Orbita und Augapfel, n.n.bez.: Augapfel, n.n.bez., mit Magnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.