DRGSystemDeutschland

5-153.yRevision, Wechsel und Entfernung einer Cerclage oder Plombe, die zur Fixation der Netzhaut angelegt wurde: N.n.bez.

5-15·Operationen an Retina, Choroidea und Corpus vitreum

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-153.y nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-153 mit allen Subkodes.

0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 59 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1100,37 %
1 bis unter 5 Jahre2110,73 %
5 bis unter 10 Jahre4311,5 %
10 bis unter 15 Jahre5321,8 %
15 bis unter 18 Jahre1100,37 %
18 bis unter 20 Jahre4401,5 %
20 bis unter 25 Jahre5231,8 %
25 bis unter 30 Jahre15875,5 %
30 bis unter 35 Jahre11744,0 %
35 bis unter 40 Jahre164125,9 %
40 bis unter 45 Jahre11834,0 %
45 bis unter 50 Jahre16975,9 %
50 bis unter 55 Jahre201197,3 %
55 bis unter 60 Jahre30181211 %
60 bis unter 65 Jahre48301818 %
65 bis unter 70 Jahre221578,1 %
70 bis unter 75 Jahre251879,2 %
75 bis unter 80 Jahre171166,2 %
80 bis unter 85 Jahre11834,0 %
85 bis unter 90 Jahre7162,6 %
90 bis unter 95 Jahre2110,73 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Revision, Wechsel und Entfernung einer Cerclage oder Plombe, die zur Fixation der Netzhaut angelegt wurde: N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.