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5-149.1Andere Operationen an der Linse: Verschluss eines Defektes mit Gewebekleber

5-14·Operationen an der Linse

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
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Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-149.1 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-149 mit allen Subkodes.

0,008 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 73 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2200,040 %
1 bis unter 5 Jahre9450,18 %
5 bis unter 10 Jahre12840,24 %
10 bis unter 15 Jahre11830,22 %
15 bis unter 18 Jahre9360,18 %
18 bis unter 20 Jahre8530,16 %
20 bis unter 25 Jahre14590,28 %
25 bis unter 30 Jahre2915140,58 %
30 bis unter 35 Jahre3418160,68 %
35 bis unter 40 Jahre5937221,2 %
40 bis unter 45 Jahre5033171,00 %
45 bis unter 50 Jahre9251411,8 %
50 bis unter 55 Jahre15882763,2 %
55 bis unter 60 Jahre3461921546,9 %
60 bis unter 65 Jahre53828325511 %
65 bis unter 70 Jahre68434334114 %
70 bis unter 75 Jahre76838138715 %
75 bis unter 80 Jahre74231842415 %
80 bis unter 85 Jahre80731449316 %
85 bis unter 90 Jahre51419831610 %
90 bis unter 95 Jahre10951582,2 %
ab 95 Jahren174130,34 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Verschluss eines Defektes an der Linse mit Gewebekleber
Eine Schlüsselnummer1:5-149.1

Änderungen

2010Bestand
Andere Operationen an der Linse: Verschluss eines Defektes mit Gewebekleber

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.