AOP A1↔Abschnitt 1: Leistungen gemäß § 115b SGB V aus Anhang 2 zu Kapitel 31 des EBMZusatzkennzeichen: ↔
KKontextfaktoren
Begleiterkr._Katarakt — Für das Jahr 2026 gilt als Übergangsregelung, dass bei folgenden Eingriffen bei den unten genannten Begleiterkrankungen eine stationäre Durchführung der Leistung begründet ist.