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5-035.xExzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Rückenmarkes und der Rückenmarkhäute: Sonstige

5-03·Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-035.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-035 mit allen Subkodes.

0,016 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr4726210,46 %
1 bis unter 5 Jahre6836320,66 %
5 bis unter 10 Jahre5029210,49 %
10 bis unter 15 Jahre6341220,61 %
15 bis unter 18 Jahre3319140,32 %
18 bis unter 20 Jahre2813150,27 %
20 bis unter 25 Jahre9349440,90 %
25 bis unter 30 Jahre12667591,2 %
30 bis unter 35 Jahre2151151002,1 %
35 bis unter 40 Jahre3141531613,1 %
40 bis unter 45 Jahre3631731903,5 %
45 bis unter 50 Jahre4371982394,3 %
50 bis unter 55 Jahre7673384297,5 %
55 bis unter 60 Jahre1.17956161811 %
60 bis unter 65 Jahre1.42876266614 %
65 bis unter 70 Jahre1.35073062013 %
70 bis unter 75 Jahre1.33170362813 %
75 bis unter 80 Jahre1.11359352011 %
80 bis unter 85 Jahre8984444548,7 %
85 bis unter 90 Jahre3271671603,2 %
90 bis unter 95 Jahre4418260,43 %
ab 95 Jahren4310,039 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Rückenmarkes und der Rückenmarkhäute: Sonstige

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.