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3-828Magnetresonanztomographie der peripheren Gefäße mit Kontrastmittel

3-82·Magnetresonanztomographie [MRT] mit Kontrastmittel

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 315 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,052 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 70 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr8246360,25 %
1 bis unter 5 Jahre11355580,34 %
5 bis unter 10 Jahre15185660,46 %
10 bis unter 15 Jahre19094960,58 %
15 bis unter 18 Jahre2161001160,65 %
18 bis unter 20 Jahre14669770,44 %
20 bis unter 25 Jahre4161632531,3 %
25 bis unter 30 Jahre4741922821,4 %
30 bis unter 35 Jahre5522323201,7 %
35 bis unter 40 Jahre7043073972,1 %
40 bis unter 45 Jahre8023524502,4 %
45 bis unter 50 Jahre9585114472,9 %
50 bis unter 55 Jahre1.4458615844,4 %
55 bis unter 60 Jahre2.4121.5618517,3 %
60 bis unter 65 Jahre3.4802.3401.14011 %
65 bis unter 70 Jahre3.9702.6181.35212 %
70 bis unter 75 Jahre4.4052.7751.63013 %
75 bis unter 80 Jahre3.7822.2461.53611 %
80 bis unter 85 Jahre4.3542.3512.00313 %
85 bis unter 90 Jahre3.2231.4861.7379,8 %
90 bis unter 95 Jahre9633725912,9 %
ab 95 Jahren158321260,48 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Magnetresonanztomographie der peripheren Gefäße mit Kontrastmittel
Eine Schlüsselnummer1:3-828

Änderungen

2010Bestand
Magnetresonanztomographie der peripheren Gefäße mit Kontrastmittel

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.