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3-05dEndosonographie der weiblichen Genitalorgane

3-05·Endosonographie

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 290 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,058 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 37 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre4040,011 %
5 bis unter 10 Jahre6060,016 %
10 bis unter 15 Jahre890890,24 %
15 bis unter 18 Jahre49704971,4 %
18 bis unter 20 Jahre81908192,2 %
20 bis unter 25 Jahre3.43303.4339,4 %
25 bis unter 30 Jahre5.20705.20714 %
30 bis unter 35 Jahre6.25506.25517 %
35 bis unter 40 Jahre4.72704.72713 %
40 bis unter 45 Jahre2.90302.9038,0 %
45 bis unter 50 Jahre2.18802.1886,0 %
50 bis unter 55 Jahre1.65901.6594,6 %
55 bis unter 60 Jahre1.43201.4323,9 %
60 bis unter 65 Jahre1.54901.5494,2 %
65 bis unter 70 Jahre1.47601.4764,0 %
70 bis unter 75 Jahre1.47401.4744,0 %
75 bis unter 80 Jahre1.01301.0132,8 %
80 bis unter 85 Jahre95709572,6 %
85 bis unter 90 Jahre62406241,7 %
90 bis unter 95 Jahre12301230,34 %
ab 95 Jahren220220,060 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’262

Endosonographie der weiblichen Genitalorgane
Eine Schlüsselnummer1:3-05d
Vaginale Sonographie
Eine Schlüsselnummer1:3-05d

Änderungen1

2021Titel geändert
Endosonographie der weiblichen Geschlechtsorgane Genitalorgane
2010Bestand
Endosonographie der weiblichen Geschlechtsorgane

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.