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1-511.5Stereotaktische Biopsie an intrakraniellem Gewebe: Intrakranielle Blutgefäße

1-51·Biopsie an Nervengewebe, Hypophyse, Corpus pineale durch Inzision und Trepanation von Schädelknochen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 1-511.5 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 1-511 mit allen Subkodes.

0,004 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1100,045 %
1 bis unter 5 Jahre161060,72 %
5 bis unter 10 Jahre262151,2 %
10 bis unter 15 Jahre10820,45 %
15 bis unter 18 Jahre13940,58 %
18 bis unter 20 Jahre8350,36 %
20 bis unter 25 Jahre2816121,3 %
25 bis unter 30 Jahre3522131,6 %
30 bis unter 35 Jahre4826222,2 %
35 bis unter 40 Jahre7340333,3 %
40 bis unter 45 Jahre8653333,9 %
45 bis unter 50 Jahre9151404,1 %
50 bis unter 55 Jahre11654625,2 %
55 bis unter 60 Jahre22912410510 %
60 bis unter 65 Jahre27814813013 %
65 bis unter 70 Jahre28916812113 %
70 bis unter 75 Jahre31516914614 %
75 bis unter 80 Jahre24012411611 %
80 bis unter 85 Jahre2211121099,9 %
85 bis unter 90 Jahre9361324,2 %
90 bis unter 95 Jahre7430,31 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Stereotaktische Biopsie an intrakraniellen Gefäßen
Eine Schlüsselnummer1:1-511.5

Änderungen

2010Bestand
Stereotaktische Biopsie an intrakraniellem Gewebe: Intrakranielle Blutgefäße

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.