1-221Teilstationäre Augenuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen mit der Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit≤18
≤18Altersbeschränkung: bis 18 Jahre. Teilstationäre Augenuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen; nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Alphabetisches Verzeichnis
67319Teilstationäre Augenuntersuchung bei Jugendlichen mit der Notwendigkeit der BewegungslosigkeitEine Schlüsselnummer 67319Teilstationäre Augenuntersuchung bei Jugendlichen mit der Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit
65446Teilstationäre Augenuntersuchung bei Kindern mit der Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit