DRGSystemDeutschland

LG2026

Leistungsgruppen nach § 135e SGB V

Intensivmedizin (Qualitätsanforderung Komplex)Stufe B13 Kriterien

Anforderungsprofil
jederzeit3Rufbereitschaft2Facharztqualifikation4Zusatzweiterbildung3

Personelle Ausstattung(5)

  1. Drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärztinnen oder Fachärzte aus dem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung mindestens Rufbereitschaft jederzeit. Davon mindestens zwei Fachärztinnen oder Fachärzte mit Zusatzweiterbildung IntensivmedizinjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
  2. Mindestens zwei Fachärztinnen oder Fachärzte mit Zusatzweiterbildung IntensivmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  3. Wenn nur zwei Fachärztinnen oder Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Intensivmedizin vorhanden, dann zusätzlich eine intensivmedizinisch erfahrene Fachärztin oder ein intensivmedizinisch erfahrener FacharztFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  4. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit
  5. Ständige Arztpräsenz auf der Intensivstation (Ärztin oder Arzt kann zu einem kurzfristigen Notfalleinsatz innerhalb des Krankenhauses hinzugezogen werden)

Sachliche Ausstattung(7)

  1. Verfügbarkeit folgender Untersuchungs-/ Behandlungsverfahren auf der Intensivstation: a. Kontinuierliche Nierenersatzverfahren (jederzeit) b. Flexible Bronchoskopie (täglich acht Stunden im Zeitraum von 6 Uhr bis 18 Uhr) c. Ultraschall-Verfahren (täglich acht Stunden im Zeitraum von 6 Uhr bis 18 Uhr): Abdomen, TTEjederzeit
  2. Kontinuierliche Nierenersatzverfahren
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  3. Flexible Bronchoskopie
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  4. Ultraschall-Verfahren: Abdomen
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  5. Ultraschall-Verfahren: transthorakale Echokardiographie (TTE)
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  6. Transösophageale Echokardiographie (TEE) am Standort (täglich acht Stunden im Zeitraum von 6 Uhr bis 18 Uhr)
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
  7. Notfall-Labor plus Point-of Care Laboranalytik
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet

Sonstige Struktur- und Prozessvoraussetzungen(1)

  1. Pflegepersonaluntergrenzen gemäß § 6 Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV)
    • Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers liegt vor
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.