DRGSystemDeutschland

LG2026

Leistungsgruppen nach § 135e SGB V

Darmtransplantation12 Kriterien

Anforderungsprofil
jederzeit3Rufbereitschaft2Facharztqualifikation7Zusatzweiterbildung5

Personelle Ausstattung(7)

  1. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte Viszeralchirurgie mindestens Rufbereitschaft jederzeit. Davon mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt mit Zusatzweiterbildung Transplantationsmedizin.jederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
  2. Fachärztin oder Facharzt für ViszeralchirurgieFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  3. Davon mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt mit Zusatzweiterbildung TransplantationsmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  4. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit
  5. Fachärztin oder Facharzt Allgemeinchirurgie mit Zusatzweiterbildung TransplantationsmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
  6. Fachärztin oder Facharzt Gefäßchirurgie mit Zusatzweiterbildung TransplantationsmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
  7. Fachärztin oder Facharzt Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung TransplantationsmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden

Sachliche Ausstattung(3)

  1. Röntgen
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
  2. CT jederzeit, teleradiologischer Befund möglichjederzeit
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
    • Teleradiologie
  3. MRT
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet

Sonstige Struktur- und Prozessvoraussetzungen(2)

  1. Transplantationsbeauftragte oder Transplantationsbeauftragter
    • Qualifikation vorhanden
  2. Interdisziplinäre Transplantkonferenz
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.