DRGSystemDeutschland

LG2026

Leistungsgruppen nach § 135e SGB V

Komplexe Endokronologie und Diabetologie11 Kriterien
Schreibweise in der amtlichen Fassung abweichend; korrekt: Komplexe Endokrinologie und Diabetologie

Anforderungsprofil
jederzeit3Rufbereitschaft4Facharztqualifikation10Zusatzweiterbildung4

Personelle Ausstattung(10)

  1. Bei Behandlung Erwachsene: Drei Fachärztinnen oder Fachärzte mindestens Rufbereitschaft jederzeit. Davon mindestens zwei Fachärztinnen oder Fachärzte Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, dritte Fachärztin oder dritter Facharzt kann Fachärztin oder Facharzt aus dem Gebiet Innere Medizin seinjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
  2. Mindestens zwei Fachärzte Innere Medizin und Endokrinologie und DiabetologieFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  3. Da mindestens drei Fachärztinnen oder Fachärzte Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie vorhanden sind, ist keine zusätzliche Fachärztin oder kein zusätzlicher Facharzt aus dem Gebiet Innere Medizin vorzuhaltenFacharztqualifikation
  4. Wenn nur zwei Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie vorhanden, dann zusätzlich eine Fachärztin oder ein Facharzt aus dem Gebiet Innere MedizinFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  5. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit
  6. Bei Behandlung von Kindern- und Jugendlichen: Drei Fachärztinnen oder Fachärzte mindestens Rufbereitschaft täglich rund um die Uhr. Davon mindestens zwei Fachärztinnen oder Fachärzte Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Endokrinologie und Diabetologie, dritte Fachärztin oder dritter Facharzt kann Fachärztin oder Facharzt Kinder- und Jugendmedizin seinRufbereitschaftFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
  7. Mindestens zwei Fachärztinnen oder Fachärzte Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend- Endokrinologie und DiabetologieFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  8. Da mindestens drei Fachärztinnen oder Fachärzte Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Endokrinologie und Diabetologie vorhanden sind, ist keine zusätzliche Fachärztin oder zusätzlicher Facharzt Kinder- und Jugendmedizin vorzuhaltenFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
  9. Wenn zwei Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend- Endokrinologie und Diabetologie vorhanden, dann zusätzlich eine Fachärztin oder ein Facharzt Kinder- und JugendmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  10. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit

Sonstige Struktur- und Prozessvoraussetzungen(1)

  1. Pflegepersonaluntergrenzen gemäß § 6 Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV)
    • Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers liegt vor
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.