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Spezielle Kodierrichtlinien · Kreislaufsystem

0903 Herzstillstand und operative Reanimation

2 Fälle und 4 Wissensfragen zu dieser Regel. Den Wortlaut der Richtlinie finden Sie unter DKR 0903u.

Fälle2

Fälle zur Regel — vom Kurzfall bis zum Arztbrief, dazu die Beispiele der Deutschen Kodierrichtlinien im Wortlaut.

Wissensfragen4

Fragen zum Wortlaut und zur Anwendung der Regel.

Aus dem Wortlaut von DKR 0903

Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.– Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme (z.B. präklinisch durch den Notarzt) oder während des stationären Aufenthaltes ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.

Der Herzstillstand (I46.– Herzstillstand) ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrunde liegende Ursache bekannt ist.

Deutsche Kodierrichtlinien 2026, 0903u (Auszug, Wortlaut) — vollständiger Wortlaut