Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten
Z99.1Abhängigkeit (langzeitig) vom RespiratorChronische
Inklusive:
Abhängigkeit (langzeitig) vom Beatmungsgerät
Hinweis:
Die Versorgung eines Tracheostomas ist zusätzlich mit Z43.0 zu kodieren.
Im Geltungsbereich des § 17b KHG ist der Kode nur zu verwenden bei Patienten, bei denen eine langzeitige Abhängigkeit besteht.