Kodeakte

Z29.2-Sonstige prophylaktische Chemotherapie

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext Z29.2- im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Einem Frühgeborenen wird wegen stöhnender Atmung und Tachypnoe bei Zustand nach vorzeitigem Blasensprung ein Antibiotikum (Mezlocillin) verabreicht. Beendigung der Gabe nach fünf Tagen bei fehlenden Entzündungsparametern, da sich kein Hinweis auf eine Neugeboreneninfektion ergab. Kann Z29.

Routinemäßig erhalten alle Neugeborenen eines Krankenhauses die so genannte „Credéprophylaxe“, sofern die Eltern des Kindes mit der Medikamentengabe einverstanden sind. Die Gabe erfolgt unabhängig von der Exposition oder Erkrankung des Neugeborenen. Kann hier zusätzlich der Kode Z29.

Änderungen1

2011Untergliedert
Inhalte übergeleitet in Z29.20Z29.21Z29.28
2010Bestand
Sonstige prophylaktische Chemotherapie

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.