Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten
U69.2-!Sekundäre Schlüsselnummern für besondere epidemiologische ZweckeIfSGIfSG-Labor
IfSGMeldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
IfSG-LaborBei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
Definition:
Die Schlüsselnummern U69.22!, U69.23! und U69.24! dieser Kategorie dienen der Differenzierung von Influenzaviren in porcine, aviäre und sonstige Viren bei Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren J09 bei besonderen epidemiologischen Ereignissen. Das BfArM wird eine Einschränkung des Anwendungszeitraums der Schlüsselnummern bei Bedarf bekannt geben.
U69.22!Porcines Influenza-Virus, nachgewiesenIfSGIfSG-Labor
U69.23!Aviäres Influenza-Virus, nachgewiesenIfSGIfSG-Labor
U69.24!Sonstiges Influenza-Virus, nachgewiesenIfSGIfSG-Labor