U69.11!Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung
Hinweis:
Dieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG zu verwenden. Die Schlüsselnummer darf nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2014 verwendet werden, um dadurch das abrechenbare Zusatzentgelt ZE2014-97 über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.