Kodeakte

T86.82Versagen und Abstoßung: Pankreastransplantat

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

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Kodetext T86.82 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge5

gilt über T86.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

gilt über T86.-

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

gilt über T86.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

gilt über T86.-FoKA: Konsens

Eine junge Patientin kommt wegen einseitiger, kolikartiger Flankenschmerzen zur stationären Aufnahme. Bei der Patientin war vor einigen Jahren eine Nierentransplantation durchgeführt worden. Ursächlich für die Beschwerden ist ein Ureterstein mit Harnstauung.

BSGBSG, Urteil vom 13.11.2012: Krankenkasse – Befragung des Versicherten über stationäre Behandlung – Offenlegung der Rechnungsstellung durch Krankenhaus bei zweifelhafter …13.11.2012

1. Transplantiert ein Krankenhaus eine Bauchspeicheldrüse, die nur vorübergehend in ihrer Funktion gestört ist und zunächst den - noch vor dem Ende der stationären Behandlung ausgeräumten - Verdacht einer Abstoßung erweckt, rechtfertigt dies nicht, ein Versagen oder eine Abstoßung des Transplantats zu kodieren. 2. Die Krankenkasse darf ihren Versicherten über eine stationäre Behandlung befragen und die erteilten Auskünfte für die Prüfung der Abrechnung verwerten. 3.

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Änderungen

2010Bestand
Versagen und Abstoßung: Pankreastransplantat

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.